Referentenentwurf zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz

BMG will Rechte von Ärzten gegenüber TI-Herstellern stärken

pr
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die digitale Medizinversorgung pushen. So sollen Hersteller die TI-Komponenten interoperabel ausgestalten und alle Anbieter ins System einbinden - ohne dafür Zusatzgebühren zu verlangen.

Ziel ist es, die digitale medizinische Versorgung weiterzuentwickeln und Prozesse bei der Digitalisierung nachzusteuern. Dabei geht es vor allem darum, die Nutzerfreundlichkeit von digitalen Anwendungen zu stärken und die Verbreitung zentraler Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zu erhöhen. Das steht im Referentenentwurf des Krankenhauspflege-Entlastungsgesetzes (KHPflEG), den das BMG vorgestellt hat.

Schwerpunkt des Gesetzes ist zwar,die Personalsituation in der Pflege kurzfristig zu verbessern und verbindlichen Personalbemessungen im Krankenhaus einzuführen. Gleichzeitig will man aber mit dem Gesetzesvorhaben Erleichterungen bei der Digitalisierung auf den Weg bringen:

  • Änderungen bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA): Für die Gesundheits-Apps auf Kassenrezept soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nun erst zum 31. Dezember 2022 Datenschutzanforderungen an die DiGA vorlegen. Die Frist ist damit um ein Jahr verlängert worden. Bis Ende 2023 sollen Hersteller der Apps nachweisen müssen, dass sie die damit verbunden Prüfanforderungen erfüllen.

  • Authentifizierung vonE-Rezepten:Geplant ist, dass Apotheken künftig die Authentifizierung von E-Rezepten vornehmen können.

  • Elektronische Patientenakte (ePA):Geplant ist, dass ab 1. Juli 2023 Versicherte ihre Daten auf der ePA zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen können.

  • Rahmenvorgaben bei TI-Systemen: KBV und KZBV soll ermöglicht werden, mit einzelnen Herstellern von Komponenten und Diensten der TI und von Primärsystemen Rahmenvorgaben zu vereinbaren, von denen die Leistungserbringer profitieren.

  • Diskriminierungsfreie Anbindung von Komponenten : Anbieter und Hersteller von IT-Systemen sollen bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes für die vertragsärztliche und vertragzahnärztliche Versorgung „die diskriminierungsfreie Einbindung aller Komponenten und Dienste, die von der Gesellschaft für Telematik zugelassen sind“, sicherstellen. Das soll für die Anwender ohne direkte oder indirekte Zusatzkosten erfolgen.

  • Interoperabilität: Grundsätzlich sollen die einzelnen Komponenten und Dienste der TI so ausgestaltet werden, dass sie interoperabel sind. Dadurch soll trotz der heterogenen Anbieterstruktur von Komponenten und Diensten über verbindliche technische Normen ein funktionierendes Gesamtsystem erreicht werden.

  • Hürden beseitigen: Anbieter und Hersteller von Primärsystemen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Dienste und Komponenten aller Anbieter in ihr System einzubinden, ohne hierfür zusätzliche Gebühren zu verlangen.

  •   Rahmenvorgaben vereinbaren: KBV und KZBV wird es ermöglicht, mit einzelnen Herstellern von Komponenten und Diensten der TI und von Primärsystemen Rahmenvorgaben zu vereinbaren, die für die Vertragsärzte und -zahnärzte verbindlich sind. Diese "Vertragsschlusskompetenz" diene dazu, dass die Vertragsärzte und -zahnärzte die sich aus dem Sicherstellungsauftrag ergebenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllen, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

  Die Verbände im Gesundheitswesen sind bis zum 18. August zu Stellungnahmen aufgefordert, die weiteren Analysen über das Gesetzesvorhaben laufen.

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