Öffentlicher Gesundheitsdienst

Bundesärztekammer fordert eigenen Tarifvertrag für Amtsärzte

ck/pm
Die Bundesärztekammer fordert, die Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in den Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Kliniken einzubeziehen.

„Die Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern leisten in der Corona-Pandemie trotz chronischer Unterbesetzung und unzureichender Ausrüstung Herausragendes", sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. "Die kommunalen Arbeitgeber sollten endlich damit aufhören, sie als Ärzte zweiter Klasse zu behandeln, indem sie ihnen einen eigenen Tarifvertrag verweigern."

Ärzte im ÖGD werden behandelt als wären sie zweiter Klasse

Damit würdigen sie Reinhartdt zufolge nicht nur die Arbeit der Amtsärzte herab, sondern konterkarieren auch den von Bund und Ländern geschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), der die personelle und strukturelle Förderung der Gesundheitsämter zum Ziel hat.

Zuvor hatte Reinhardt die Länder in einem Brief aufgefordert, die kommunalen Arbeitgeber zu beauftragen, die bereits zugesagten Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund für angestellte Ärzte im kommunalen Dienst außerhalb der Krankenhäuser wieder aufzunehmen.

Hintergrund sind die schlechten Vergütungsbedingungen und die daraus resultierende Personalnot: Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern sank von 5.000 im Jahr 1970 (nur West-Deutschland) auf 2.561 im Jahr 2019. Weitere personelle Engpässe seien absehbar, weil rund 72 Prozent von ihnen 50 Jahre oder älter sind.

Ärzte im ÖGD sind keine Verwaltungsangestellten

„Die Ärztinnen und Ärzte im ÖGD sind keine Verwaltungsangestellten, sie üben wichtige ärztliche Tätigkeiten aus", hob Reinhardt hervor. Der ÖGD werde nur dann attraktiv für junge Ärzte, wenn die tariflich garantierten Arbeitsbedingungen und Gehälter arztspezifisch und konkurrenzfähig ausgestaltet werden. "Mit den im Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen stehen die finanziellen Mittel zur Verfügung. Es fehlt aber offensichtlich noch am politischen Willen der kommunalen Arbeitgeber.“

Die Länder dürften bei dieser wichtigen Frage nicht am Rand stehen, sondern sollten sich im Sinne einer wirksamen Pandemiebekämpfung und -prävention für die Ärzte in den kommunalen Gesundheitsämtern einsetzen.

 

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