Zusammenarbeit mit gewerblichen Aligner-Anbietern

Bundeszahnärztekammer mahnt Beachtung des Berufsrechts an

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Zahnärzte, die mit gewerblichen Aligner-Anbietern zusammenarbeiten, können gegen das zahnärztliche Berufsrecht verstoßen. Das erklärt Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer.

Die Kooperation von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit gewerblichen Aligner-Anbietern kann berufsrechtswidrig sein. Das bekräftigt Benz gegenüber den zm. Hintergrund sind Meldungen und Informationen, nach denen Zahnärztekammern die Zusammenarbeit von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit gewerblichen Aligner-Anbietern aktuell kritisch überprüfen.

Berufsrechtliche Ermittlungen von Landeszahnärztekammern

So berichtete der Schleswig-Holsteinische Kammerpräsident Dr. Michael Brandt bereits im Mai 2021 anlässlich der Eröffnung der Sylter Woche über Prüfungen berufsrechtlicher Verstöße gegen eine Zahnärztin, die im April 2021 im Auftrag der Firma PlusDental kostenlose Intraoralscans in einem Scan-Mobil in Kiel, Flensburg und Neumünster durchgeführt hatte.

Auch in der Zahnärztekammer Nordrhein laufen - wie die Kammer mitteilt - aktuell "zahlreiche Prüfungen", die die Tätigkeit von angestellten Zahnärzten in Aligner-Unternehmen und Kooperationen niedergelassener Zahnärzte mit diesen Unternehmen betreffen.

Zahnärztekammer Nordrhein klärt auf

In diesem Zusammenhang hat die Zahnärztekammer Nordrhein jüngst eine Mitgliederinformation "Unzulässige Zusammenarbeit von Zahnärzten mit Aligner-Unternehmen" veröffentlicht, in der sie die Kolleginnen und Kollegen auf vielfältige berufsrechtliche Verstöße aufmerksam macht, die im Zuge einer Zusammenarbeit mit gewerblichen Aligneranbietern auftreten können.

Dazu zählen Verstöße "gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung, das Gebot der Trennung von Gewerbe und Heilberuf, das Gebot der Unabhängigkeit und das Fremdwerbeverbot [...]. Aufklärungs- und Dokumentationspflichten bleiben gänzlich unbeachtet. Darüber hinaus ist von einer unzulässigen Fernbehandlung auszugehen. Schließlich bieten die hier bekannten Kooperationsverträge auch Anlass, eine etwaige strafrechtliche Relevanz im Hinblick auf die Korruptionstatbestände der § 299a StGB und § 299b StGB sowohl in Hinblick auf die Zuführung von Patienten als auch den Bezug von Medizinprodukten zu prüfen."

Behandlungsvertrag muss zwischen Patient und Zahnarzt geschlossen werden

Eine Zusammenarbeit mit Aligner-Anbietern kann in Übereinstimmung mit dem Berufsrecht insbesondere dann stattfinden, wenn der zivilrechtliche Behandlungsvertrag über die Alignerbehandlung zwischen Zahnarzt und Patient zustande kommt und der Aligner-Anbieter als Lieferant für die Schienen auftritt.

"Die rechtliche und fachliche Verantwortung bleibt dabei allein in der Hand des approbierten Zahnarztes, der durch den für ihn geltenden Rechtsrahmen des Berufsrechts aber auch Zivilrechts für eine fachgerechte und eine allein am Patientenwohl ausgerichtete Behandlung einzustehen hat", heißt es dazu in der Mitgliederinformation der Zahnärztekammer Nordrhein.

Benz: Berufsrecht wichtig für die Patientensicherheit

Im Mai 2021 hatte eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages unter anderem Patientenfälle öffentlich gemacht, die zeigen, welche gesundheitlichen Schäden Patienten bei standardunterschreitenden Alignerbehandlungen durch gewerbliche Anbieter entstehen können. Im Ergebnis hatten sich Sachverständige, unter ihnen die BZÄK und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) für gesetzliche Regulierungen der gewerblichen Aligneranbieter ausgesprochen.

Benz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits im Berufsrecht vielfältige Regelungen zum Patientenschutz verankert sind, die durch die Zahnärztekammern vor Ort nun genutzt werden sollten: "Die Ausübung der Zahnheilkunde ist kein Gewerbe. Es kann nicht sein, dass sich zahnmedizinische Kolleginnen und Kollegen - ob bewusst oder unbewusst - in den Dienst ausschließlich gewerblicher und renditeorientierter Geschäftsmodelle stellen. Das Berufsrecht hat hier mit guten Gründen Grenzen eingezogen."

Die Diskussion um den Umgang mit den gewerblichen Aligneranbietern beinhalte jedoch noch einen weiteren Aspekt, erklärt Benz: "Es zeigt, wie wichtig das Berufsrecht für das Funktionieren einer an der Patientensicherheit orientierten zahnärztlichen Versorgung ist."

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