Bund-Länder-Beschlüsse zu Corona

Das ist die Öffnungsstrategie in drei Schritten

pr/pm
Die Rücknahme der meisten Corona-Schutzmaßnahmen soll bis zum Frühjahrsbeginn am 20. März erfolgen – und zwar in drei Schritten. Das haben Bund und Länder gestern beschlossen.

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungsspitzen der Länder einigten sich darauf, dass nach einem dreistufigen Plan gelockert werden soll. Die Corona-Regeln zeigten die erhoffte Wirkung, hieß es auf der gestrigen Videoschaltkonferenz. Die Infektionszahlen seien zwar hoch, stiegen aber nicht mehr. Daher sei es möglich, nun Schritt für Schritt die Beschränkungen zurückzunehmen.

Die drei Öffnungsschritte sehen so aus:

Schritt 1: Ab sofort.

Private Zusammenkünfte sind für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Für Ungeimpfte gilt bis zum 19. März weiterhin bei privaten Zusammenkünften: eigener Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Im Einzelhandel gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr, aber weiterhin muss eine medizinische Maske (empfohlen wird FFP2) getragen werden.

Schritt 2: Ab 4. März.

Für Gastronomie und Übernachtungsangebote gilt 3G, Diskotheken und Clubs öffnen mit 2G-Plus. Bei Großveranstaltungen gilt 2G beziehungsweise 2G-Plus. Innen soll eine maximale Auslastung von 60 Prozent und maximal 6.000 Zuschauer erlaubt sein. Für Außen gilt 75 Prozent Auslastung und maximal 25.000 Zuschauer.

Schritt 3: Ab 20. März.

Strengere Schutzmaßnahmen enden – sofern die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt – weitestgehend, wie zum Beispiel Zugangsbeschränkungen. Basisschutzmaßnahmen wie etwa die Maskenpflicht in Innenräumen gelten weiter. Die Homeoffice-Pflicht endet.

Basisschutzmaßnahmen bleiben

Bund und Länder stimmen darin überein, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf, heißt es in dem gestrigen Beschluss weiter. Dazu zählten insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Diese Möglichkeiten seien auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen notwendig.

Darüber hinaus müssen aus Sicht der Länder für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen. Der Bundestag wird gebeten, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Dazu soll rechtzeitig vor dem 20. März 2022 ein Gesetz verabschiedet werden.

Sechs Länder formulierten Einwände zum gemeinsamen Beschluss

Festgehalten wird ferner auch an der allgemeinen Impfpflicht, gefordert wird ein effizientes Monitoring der für die Krankheitslast maßgebenden Indikatoren, appelliert wird auch an die Wahrnehmung von Impfangeboten und an die Eigenverantwortung der Bevölkerung im Umgang mit der Pandemie. Bund und Länder warnen auch, dass spätestens im Herbst das Risiko erneuter Infektionswellen entstehen könnte.

Sechs Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben Einwände zum gemeinsamen Beschluss zu Protokoll gegeben. So will etwa Baden-Württemberg die bestehende Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen generell um drei Monate verlängern. Bayern, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt haben zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht teils sehr kritische Protokollerklärungen vermerkt.

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