Pressegespräch des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Datengestützte Qualitätssicherung mit rechtlichen Fragezeichen

pr/pm
In seiner Plenumssitzung am 19. Juli hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mehrere wichtige Beschlüsse gefasst. Darmkrebs-Screening wird künftig ein organisiertes Programm. Zudem - das betrifft auch die Zahnärzte - wird ein einheitlicher Rahmen für die datengestützte Qualitätssicherung weiterentwickelt.

Der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken stellte der Presse die Kernelemente der Beratungen vor. Beschlossen wurde die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme mit einem besonderen Teil für das Darmkrebs-Screening. Ein organisiertes Screening-Programm hat demnach folgende Strukturelemente:

  • eine regelmäßige Einladung verbunden mit begleitenden Informationen der Versicherten über die jeweilige Untersuchung, den Datenschutz und Widerspruchsrechte,

  • die Durchführung der Untersuchungen sowie eine Programmbeurteilung.

  • Zur Früherkennung von Darmkrebs können wie bisher Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl und Darmspiegelungen in Anspruch genommen werden.

  • Da wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken, wird ihnen künftig bereits ab einem Alter von 50, und nicht wie bisher ab 55 Jahren, eine Darmspiegelung angeboten.

Eine neu strukturierte Datenerhebung bildet die zentrale Grundlage für die Beurteilung und Weiterentwicklung des Programms. Die Richtlinie soll zum 1. Oktober 2018 in Kraft treten.

Der Bezug zur Zahnmedizin

Der Bezug zur Zahnmedizin

Zudem hat der G-BA einheitliche Rahmenbedingungen für die datengestützte Qualitätssicherung als Weiterentwicklung der bestehenden "Qesü-Richtlinie" beschlossen. Ab 1. Januar 2019 tritt eine entsprechende neue Richtlinie in Kraft. Unter ihrem Dach können die bestehenden datengestützten Verfahren zur sektorspezifischen und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung gebündelt werden. Als erstes in der Rahmenrichtlinie geregeltes Verfahren hat der G-BA die Qualitätssicherung der Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie) beschlossen.

Darüber hinaus hat das Plenum beschlossen, sukzessive die bereits in der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung geregelten Verfahren wie auch die etablierten sektorspezifischen Verfahren zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern schrittweise unter der neuen Rahmenrichtlinie weiterzuführen. Mit der neuen Richtlinie wird die Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung fortgeführt.

Erstmals tagte das Plenum des G-BA in neuer Besetzung, nämlich mit den beiden neuen unparteiischen Mitgliedern Prof. Dr. Elisabeth Pott. Und Dr. Monika Lelgemann. Pott ist Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. Die approbierte Ärztin war langjährige Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Lelgemann, ebenfalls Ärztin, ist Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung. Sie war langjährige Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) und hatte die kommissarische Leitung des Gesundheitsamts Bremen inne.

Datengestützte Qualitätssicherung

Datengestützte Qualitätssicherung

  • für die externe stationäre Qualitätssicherung in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach §108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (QSKH-RL),

  • für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung in der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL).


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