Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ)

DGAZ rät zur Wiederaufnahme von Routinebehandlungen

mg/pm
Gesellschaft
Mit den Lockerungen wird es Zeit, dass die Zahnmedizin zurück in die Pflegeeinrichtungen kommt, betont die DGAZ. Die Sorge um Covid-19 dürfe kein Grund sein, Pflegebedürftige zahnmedizinisch zu vernachlässigen.

"Die Mundgesundheit von Menschen mit Pflegebedarf ist sehr anfällig und bedarf einer ständigen guten täglichen Mundhygiene durch die Pflege. Ist die Mundpflege nicht optimal, entstehen schnell Karies und Parodontitis, hochwertige Zahnversorgungen sind gefährdet. Wir wissen auch, dass Entzündungserreger aus dem Mund in den Körper eintreten und dort Infektionen z. B. Pneumonien auslösen", erinnert die DGAZ in ihrer  Mitteilung .

Neben der täglichen Mundhygiene sei es notwendig, dass eine kontinuierliche zahnmedizinische Betreuung stattfinde, um zum einen zeitnah Probleme in der Mundhöhle zu erkennen und zum anderen die Pflege in ihrer täglichen Aufgabe zur Mundgesundheit durch strukturierte professionelle Prophylaxe zu unterstützen.

"Ohne Zahnärzte geht es nicht"

"Mit dem jetzt Erreichten können und müssen wir wieder starten, die Menschen mit Pflegebedarf zahnmedizinisch weiter zu betreuen. Dabei ist es wichtig, die coronabedingt aufgetretenen Einschränkungen gemeinsam mit der Pflege aufzufangen", schreibt die DGAZ weiter und empfiehlt, die Menschen mit Pflegebedarf in enger Absprache mit den Einrichtungsleitungen nicht nur in Notfallsituationen, sondern wieder regulär zahnmedizinisch zu betreuen. 

Pflegende und die Angehörige sollten darauf hingewiesen werden, dass der Mund schon immer ein infektionsträchtiger Ort war und dass die zahnärztlichen Teams geübt darin sind, ihre Patienten und sich zu schützen. Für den besonderen Schutz der Senioren gibt es seit dem 28. April aktuelle Empfehlungen der DGAZ .

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.