Aktuelle Beschlüsse nach Coronagipfel

Die neuen Beschlüsse und Öffnungsschritte

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Gesellschaft
Impfungen sollen ab Ende März in Arztpraxen möglich sein. Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert. Pro Woche hat jeder Bürger Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest.

Nach neun Stunden Bund-Länder-Treffen konnte sich Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten auf neue Maßnahmen und erste Lockerungsstrategien einigen. Mehr Impfungen sowie regelmäßige Schnell- und Selbsttests sollen erste Öffnungen ermöglichen.

Die Beschlüsse sehen vor, dass die Öffnungsschritte stark an die Inzidenzwerte gekoppelt sind (siehe Grafik) und bei erneutem Anstieg der Infektionszahlen ein Notfallmechanismus greift.

Wöchentliche Tests ab April sollen Öffnungsmaßnahmen möglich machen

Der flächendeckende Einsatz von Schnelltests ist entscheidend für alle geplanten Lockerungsmaßnahmen: „Regelmäßige Testungen können dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen. Infizierte Personen können so schneller in Quarantäne gebracht und ihre Kontakte besser nachvollzogen werden,” heißt es in dem Beschluss.

Pro Woche soll jeder Bürger Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest haben. Der Bund übernimmt ab dem 8. März die Kosten. Die Tests werden von geschultem Personal in kommunalen Testzentren oder bei niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Auch in Kitas und Schulen sind regelmäßige Tests geplant. Die Bundesländer sollen selbst sicherstellen, dass alle Beschäftigen in Kitas und Schulen sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Woche Präsenzunterricht mindestens einen kostenlosen Schnelltest erhalten.

Mit der Wirtschaft will die Bundesregierung noch in dieser Woche über Tests in Unternehmen sprechen. Offen bleibt, wie viele Schnelltests wirklich erhältlich sein werden und wie viele bestellt worden sind. Anfang April soll die Teststrategie schrittweise umgesetzt werden.

Ab Ende März können Hausärzte impfen

Bis zum Ende der Woche sollen mehr als elf Millionen Impfdosen an die Länder geliefert werden. Laut dem Beschluss finden täglich 200.000 Impfungen statt. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass die Impfordnung dahingehend verändert wird, dass auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Impfungen durchführen können. Ab Ende März ist geplant, Hausärztinnen und Hausärzte in die Impfkampagne mit einzubeziehen.

Ab Montag sind wieder Treffen mit bis zu fünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Bisher war nur das Treffen mit einer anderen Person möglich. Nach wie vor werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner sinkt, kann diese Regelung auf bis zu zehn Personen und drei Haushalte erweitert werden.

Die neu eingeführte „Notbremse” tritt in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 ansteigt. Dann gelten wieder die bisherigen Regeln.

Die neuen fünf Öffnungsschritte 1. Öffnungsschritt 2. Öffnungsschritt 3. Öffnungsschritt 4. Öffnungsschritt 5. Öffnungsschritt

Die neuen fünf Öffnungsschritte

1. Öffnungsschritt

2. Öffnungsschritt

3. Öffnungsschritt

  •  Einzelhandel kann mit Begrenzung öffnen. Auch hier gilt: Ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer Kunde für jeweils 20 weitere Quadratmeter Verkaufsfläche.

  • Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können dann öffnen.

  • Kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen bis 10 Personen im Freien erlaubt.

  • Einzelhandel darf mit festen Einkaufsterminen („Click and meet“) öffnen: ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum.

  • Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen besucht werden, wenn die Gäste vorher einen Termin gebucht haben.

  • Individualsport ist mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich oder auf Außensportanlagen möglich.

4. Öffnungsschritt

  • Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos dürfen öffnen.

  • Der kontaktfreie Sport ist auch im Innenbereich erlaubt sowie der Kontaktsport im Außenbereich.

  • Ein Besuch im Theater oder Kino ist nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest möglich.

  • Die Öffnung der Außengastronomie ist für Besucher nur mit Terminbuchung möglich. Wenn an dem Tisch Personen aus mehreren Haushalten sitzen, ist ein tagesaktueller Test notwendig.

  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich sind nur mit negativem Schnelltest möglich.

5. Öffnungsschritt

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen.

  • landesweit oder regional Öffnung des Einzelhandels mit Begrenzungen

  • kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich

Am 22. März soll das nächste Bund-Länder-Treffen stattfinden. Dann wird darüber beraten, wie es für Hotels, Reisen, Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen weitergeht.

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