Teilweise gelten behördliche Anordnungen, teils in Form von Empfehlungen der entsprechenden zahnärztlichen Verbände beziehungsweise Kammern. Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten sind noch im Findungsprozess. Was die Kompensation betrifft, so gibt es derzeit nur allgemeine Regeln für Selbstständige oder KMU, unter die auch Zahnarztpraxen fallen würden. Die in Aussicht gestellten Beträge sind vergleichsweise niedrig und stets gedeckelt.
Hier die Tabelle der Bundeszahnärztekammer zu den Maßnahmen und Kompensationen:
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