BÄK und KBV zur elektronischen Patientenakte

Digitalisierung - der Nutzen muss im Vordergrund stehen

pr
Digitalisierung ja – aber sie muss der Versorgung einen konkreten Nutzen bringen, betonen Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren Stellungnahmen zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Morgen findet eine Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss statt.

Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Anreizmechanismen für die Erstbefüllung medizinischer Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) seien ein richtiger Schritt, betont die BÄK in ihrer Stellungnahme. Diese Anreize sollten fokussiert gesetzt werden auf die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit einem Notfalldatensatz als Patientenpass, um möglichst kurzfristig einen Nutzen für die Versorgung zu generieren.

BÄK: Angedrohte Sanktionen unterlaufen Akzeptanz der ePA

Dennoch werde das Ziel, Akzeptanz bei den Beteiligten zu schaffen, nach Meinung der BÄK durch eine sanktionsbewehrte Verpflichtung zur Nutzung der ePA konterkariert. Die BÄK unterstützt zwar grundsätzlich das Vorhaben, Daten aus der ePA für die Forschung verfügbar zu machen, die Nutzung von Gesundheitsdaten als besonders sensiblen Daten müsse aber höchsten datenschutzrechtlichen und auch ethischen Standards genügen.

Deshalb sei fraglich, ob der vorliegende Gesetzesvorschlag zu einer breiten Akzeptanz bei den Versicherten, bei den Forschern oder der Ärzteschaft führen werde. Insbesondere zur Vermeidung von Regelungen in unterschiedlichen Spezialgesetzen ist es aus BÄK-Sicht unerlässlich, eine der Thematik angemessene Regelung in einem eigenen Gesetz zu initiieren.

Eine Digitalisierung im Gesundheitswesen könne nur gelingen, wenn eine ausreichende Akzeptanz aller Beteiligten, vor allem durch einen medizinischen Nutzen, belegbar sei, so die Überzeugung der BÄK.

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