Gesetzesentwurf für ein Zukunftsprogramm der Krankenhäuser

Drei Milliarden Euro für die Kliniken

pr
Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser sieht vor allem Investitionen in die Digitalisierung und eine moderne IT-Sicherheit in Kliniken vor. Dazu hat die Koalition jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Insbesondere Investitionen in Digitalisierung und eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser seien in den letzten Jahren nicht in ausreichendem Maße erfolgt, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Mit Blick auf den Digitalisierungsgrad der Krankenhaus-IT existiere in Deutschland ein deutlicher Nachholbedarf. Im Umkehrschluss biete der Status quo allerdings die Chance, durch gezielte Projekte große Digitalisierungspotenziale zu heben.

Der Koalitionsausschuss hatte Anfang Juni 2020 das Vorhaben „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ konsentiert. Hierfür werden aus dem Bundeshaushalt drei Milliarden Euro für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Mit einem Krankenhauszukunftsfonds sollen nach dem Willen der Koalition notwendige Investitionen gefördert werden.

Ein wichtiger Punkt: Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens

Hierzu zählen laut Entwurf sowohl moderne Notfallkapazitäten als auch eine verbesserte digitale Infrastruktur der Krankenhäuser zur internen und sektorenübergreifenden Versorgung, zur Ablauforganisation, zur Kommunikation, Telemedizin und Dokumentation.

Darüber hinaus sollen Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens und Investitionen in die gezielte Entwicklung und die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen, sowohl für den Normalbetrieb wie für Krisenzeiten konzeptionell aufeinander abgestimmt werden.

Die Umsetzung soll laut Gesetzesentwurf über die gesetzliche Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds erfolgen, der bereits vor einigen Jahren gebildet wurde, um Investitionen zu fördern und regionaler stationärer Versorgungsstrukturen zu verbessern.

Welche Kliniken Fördermittel erhalten, ist Sache der Länder

Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser sieht neben dem Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro beziehungsweise von 70 Prozent der Fördermittel eine Ko-Finanzierung der geförderten Vorhaben in Höhe von 30 Prozent vor. Diese Ko-Finanzierung kann durch die Länder allein, unter finanzieller Beteiligung der Krankenhausträger oder ausschließlich durch die Krankenhausträger erfolgen, so der Entwurf.

Welche Kliniken Fördermittel erhalten, ist Sache der Länder. Mindestens 15 Prozent der beantragten Mittel sollen laut Entwurf für eine verbesserte IT-Sicherheit verwendet werden.

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