eHealth-Gesetz: "Wer blockiert, der zahlt!"

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Die Bundesregierung will die Digitalisierung im Gesundheitswesen möglichst schnell vorantreiben und setzt dabei auf ein Belohnungs- und Sanktionssystem. Das geht aus dem Referentenentwurf des eHealth-Gesetzes hervor, das heute in die Ressortabstimmung geht.

Mit dem "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitssystem" - kurz eHealth-Gesetz genannt - verfolgt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Ziel, bereits jetzt nutzbare elektronische Kommunikationsverfahren schnell in die Versorgung zu bringen. Parallel sollen telemedizinische Leistungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab ausgebaut und mit Zuschlägen gefördert werden.

Zuckerbrot und Peitsche

Ärzte, die sich digital miteinander vernetzen und elektronische Arztbriefe verschicken, sollen nach dem Referententwurf belohnt werden. Sie sollen im Rahmen einer Anschubfinanzierung in den Jahren 2016 und 2017 eine zusätzliche Vergütungs­pauschale erhalten. Ab dem Jahr 2018 sollen Mediziner dann nur noch über die Tele­matikinfrastruktur abrechnen können.

Eine zusätzliche Vergütung sollen zudem Krankenhäuser und Vertragsärzte erhalten, die einen Entlassbrief elektronisch erstellen beziehungsweise elektronisch einlesen. Diese Anschubfinanzierung soll zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 20. Juni 2018 gezahlt werden. 

Ab 2018 wird über die Telematikinfrastruktur abgerechnet

Geplant ist, dass telemedizinische Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ausgebaut und mit Zuschlägen gefördert werden. Patienten, die fünf oder mehr Arzneimittel einnehmen, haben dann Anspruch auf einen Medikationsplan, zunächst noch in Papierform, später dann elektronisch.

Zudem sollen verbindliche Fristen für die Nutzung des Versichertenstammdatendienstes für die Ärzte vorgegeben werden. Bei Nichteinhaltung der Termine erfolgt eine Kürzung der Ausgaben bei den öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern der Gesellschaft für Telematik. Darüber hinaus soll auch ein Sanktionsmechanismus auf der Ebene der Arztpraxen eingeführt werden.

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Online-Abgleich mit den Kassen bis Mitte 2016

Da auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bisher nur die Versichertenstammdaten der Patienten gespeichert sind, plant die Bundesregierung, bis zum 30. Juni 2016 den Online-Abgleich dieser Daten mit der jeweiligen Krankenkasse des Patienten zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist Vernetzung aller Arztpraxen miteinander und ihre Ausstattung mit entsprechenden Lesegeräten - eine Aufgabe der gematik.

Setzt die gematik dieses Ziel nicht um, soll allen Gesellschaftern ein Prozent ihres Verwaltungsbudgets des vergangenen Jahres gekürzt werden. Gesellschafter sind die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzen­verband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Apothekerverband, die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Bis zum Beginn des Jahres 2018 sollen entsprechend die Notfalldaten nutzbar sein.

"Wer blockiert, der zahlt“, laute künftig das Motto, hieß es aus der Bundesregierung. Die eGK sei jahrelang von allen Seiten blockiert und Fristen nicht eingehalten worden. In dem Gesetz gehe es nun darum, Tempo zu machen. Das eHealth-Gesetz soll zum Jahresbeginn 2016 in Kraft treten.

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