"Es fehlt die Wertschätzung"

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TTIP, Dienstleistungsrichtlinie, Transparenzinitiative: Welche Gefahren ergeben sich für die Freien Berufe aus Europa? Wir fragten die EU-Parlamentarierin Dr. Angelika Niebler.

Frau Dr. Niebler, anlässlich des Parlamentarischen Abends des Verbandes Freier Berufe am 3. Juli in München haben Sie ein Impulsreferat zum Thema "Freie Berufe und Europa" gehalten. Welche Gefahren sehen Sie aus der Europäischen Kommission auf die Freien Berufe zukommen? Dr. Angelika Niebler:Nach meinem Eindruck bewertet die Kommission die Freien Berufe in erster Linie anhand ökonomischer Erwägungen ohne Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Freien Berufe, die durch ihre eigenständigen standesrechtlichen Organisationen den Staat entlasten und insbesondere für eine hohe Qualität der Dienstleistungen sorgen.

Es fehlt die Wertschätzung. Wir müssen bei der Kommission immer wieder deutlich machen, welche besondere Rolle die Freien Berufe in unserer Gesellschaft spielen und welch hohes Vertrauen den Vertretern der Freien Berufe entgegengebracht wird.

Die TTIP-Verhandlungen haben das Ziel, Zölle und andere Handelsbarrieren zwischen den USA und der EU abzubauen und Märkte zu öffnen. Dazu sollen Einschränkungen für Dienstleistungen abgebaut und der Wettbewerb verbessert werden. Die Heilberufe in Deutschland befürchten Nachteile für die Freien Berufe, die Gesundheitsversorgung und den Patientenschutz. Das Bundeskanzleramt sieht hingegen keine Gefahren. Wie beurteilen Sie das, auch speziell im Hinblick auf die Zahnärzte?

Auch im Rahmen von TTIP gilt, dass die Verbände und wir Europaparlamentarier einfach wachsam bleiben müssen. Ich sehe in den Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen der Freien Berufe, wie zum Beispiel dem Fremdbesitzverbot oder den Gebührenordnungen, keine Handelshemmnisse, die es abzubauen gilt. Vielmehr sichern die Regelungen gerade die hohe Qualität der Dienstleistungen. Das Parlament hat in seiner Stellungnahme zu TTIP am 8. Juli eindeutig gefordert, dass Gesundheitsdienstleistungen von TTIP ausgeklammert werden sollen.

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Bestimmte nationale Vorgaben für Freie Berufe stellen der Kommission zufolge nicht gerechtfertigte Hindernisse dar, die im Widerspruch zur Dienstleistungsrichtlinie stehen. Im Visier sind die Mindestgebühren bei Steuerberatern, Architekten und Ingenieuren. Was sagen Sie - sind als Nächstes die Ärzte und Zahnärzte dran?

Das hoffe ich nicht. Ich glaube, wir müssen bei der neuen Kommission, die ihr Amt erst am 1. November 2014 angetreten hat, nochmals mit Nachdruck den besonderen Stellenwert der Freien Berufe deutlich machen. Nicht in allen europäischen Mitgliedstaaten gibt es die Freien Berufe, wie wir sie in Deutschland kennen und wertschätzen.

Im Rahmen der Transparenzinitiative  stellt die Kommission nationale Berufsregulierungen im Interesse an mehr Wirtschaftswachstum auf den Prüfstand. Zu den Referenzberufen gehört auch die Dentalhygienikerin. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben jetzt einen Antrag im Bundestag eingebracht und fordern, bewährte Standards bei den Freien Berufen zu erhalten. Was sind die Kernanliegen? Und welche Bedeutung hat die Selbstverwaltung und das System der Kammern?

Ich kann die Bundestagskollegen nur unterstützen. Auch ich bin der Meinung, dass wir bewährte Standards bei den Freien Berufen beibehalten müssen. Hierzu gehört die Selbstverwaltung und das Kammersystem. Beides sichert Qualität. Die Kammern übernehmen Aufgaben, die andernfalls der Staat übernehmen müsste. Auch unter ökonomischen Gesichtspunkten, wie sie die Kommission ja gerne anstellt, haben Selbstverwaltung und Kammersystem ihre Berechtigung.

Die Fragen stellte Gabriele Prchala.

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