GroKo-Verhandlungsergebnisse

Festzuschüsse werden um 10 Prozent erhöht

pr
Die Partner der GroKo haben sich geeinigt: Eine neue Kommission soll prüfen, wie die Honorare von Ärzten für GKV- und PKV-Patienten angeglichen werden können. Das Gesundheitsministerium geht an die CDU. Auch die letzten Punkte für den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind nun geklärt.

Im Streit um die Gesundheitspolitik haben sich die Partner darauf verständigt, dass eine Kommission eine gemeinsame Honorarordnung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung erarbeiten soll. Die SPD versteht darunter den Einstieg in die Abschaffung der "Zwei-Klassen-Medizin", heißt es dazu nach Presseberichten. Das Gesundheitsministerium geht an die CDU.

Die wichtigsten weiteren Regelungen im Koalitionsvertrag für den Bereich Gesundheit

Zur Versorgung:

  • Für eine sektorenübergreifende Versorgung will die Koalition weitere nachhaltige Schritte einleiten.

  • Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Bundestag soll Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems bis 2020 vorlegen. Das bezieht sich auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung - und unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur. Dabei sollen Spielräume für regionale Ausgestaltungen ermöglicht werden.

  • Das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von GKV-Versicherten soll von 20 auf 25 Stunden erhöht werden. Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, werden über regionale Zuschläge besonders unterstützt. Dazu wird die hausärztliche Versorgung und die "sprechende Medizin" besser vergütet.

  • In einem Sofortprogramm sollen die Leistungen und der Zugang zur Versorgung für gesetzlich Versicherte verbessert werden. Dazu werden die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter einer bundesweit einheitlichen, einprägsamen Telefonnummer von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein und auch haus- und kinderärztliche Termine vermitteln.

  • Die Möglichkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Sicherstellung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten, wird erweitert. Die Bedarfsplanung zur Verteilung der Arztsitze soll kleinräumiger, bedarfsgerechter und flexibler gestaltet werden. In ländlichen oder strukturschwachen Gebieten entfallen Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärzten.

  • Die Festzuschüsse von Zahnersatz werden von 50 auf 60 Prozent erhöht.

  • Die Koalition setzt sich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein. Verfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sollen beschleunigt und gestrafft werden.

Zur Honorarordnung heißt es in dem Vertragspapier (Stand: 7.2., 11.45 Uhr):"Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) sollen laut Koalition reformiert werden. Deshalb will die Koalition ein modernes Vergütungssystem schaffen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet. Dies bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegt. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden." GKV-Beiträge sollen ab 1. Januar 2019 wieder gleichermaßen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden. Der Zusatzbeitrag wird nicht abgeschafft, sondern paritätisch finanziert. Als Stärken des Gesundheitswesens stellen die Koalitionäre die Freiberuflichkeit der Heilberufe, freie Arzt und Krankenhauswahl und gut qualifizierte Gesundheitsberufe heraus.

Die wichtigsten weiteren Regelungen im Koalitionsvertrag für den Bereich Gesundheit

Zum Thema Gesundheitsberufe, Prävention und E-Health:

  • Der Masterplan Medizinstudium 2020 soll insbesondere im Hinblick auf die Neuregelung des Studienzugangs, die Stärkung der Allgemeinmedizin sowie die Landarztquote zügig umgesetzt werden. Dazu gehören auch mehr Medizinstudienplätze.

  • Die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe soll neu geordnet und gestärkt werden und es soll ihnen mehr Verantwortung übertragen werden.

  • Patientenrechte sollen gestärkt werden, das Präventionsgesetz soll weiterentwickelt werden. Mit einem Nationalen Gesundheitsportal sollen sich Patienten schneller informieren können.

  • Die Telematikinfrastruktur soll weiter ausgebaut und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherte in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Die Koalitionäre wollen neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken.

  • Die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen soll ausgebaut werden.

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