KZBV veröffentlicht neue Patienteninformation

Fragen und Antworten im Zusammenhang mit Dentalamalgam als Füllungsmaterial

nb/pm
Seit dem 1. Juli 2018 gilt die EU-Quecksilberverordnung. Um Patienten über die neuen Vorgaben und Behandlungsmöglichkeiten bei Zahnfüllungen zu informieren, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen Frage/Antwort-Katalog erarbeitet.

Die Auflistung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche Alternativen zu Dentalamalgam in der Füllungstherapie verfügbar sind und welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen übernehmen.

Hintergrund

Hintergrund

Der Frage- und Antwortkatalog kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/eu-quecksilberverordnung abgerufen werden. Auch die aktualisierte KZBV-Patienteninformation „Zahnfüllungen – Was Sie als Patient wissen sollten“ ist dort zum kostenlosen Download verfügbar oder kann als gedruckte Broschüre bestellt werden.

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