G-BA kontert gegen Fachgesellschaften

sf/pm
Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, hat die Forderungen von fünf medizinischen Fachgesellschaften nach Veränderungen bei der frühen Nutzenbewertung von Medikamenten als unbegründet zurückgewiesen.

Die Fachgesellschaften wollten mit ihrenVorschlägen"Streitigkeiten und Fehleinschätzungen vermeiden helfen." Zugleich sollte ein "transparenter gestaltetes Verfahren die politische Akzeptanz der Ergebnisse bei Gesetzgebern, Kostenträgern, Leistungserbringern und insbesondere bei Patienten und Angehörigen erhöhen“, hieß es in der Stellungnahme.

Hecken: "Fachgesellschaft sind in Verfahren eingebunden"

"Die vorgebrachten Argumente können angesichts der bisherigen Bewertungspraxis des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und des G-BA in keiner Weise überzeugen. Schließlich sind die Fachgesellschaften ja bereits sehr intensiv in das Verfahren in Form von schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen eingebunden. Sie entscheiden allerdings - aus gutem Grund - nicht über das abschließende Wertungsergebnis, was vor dem Hintergrund einer unabhängigen und evidenzbasierten Bewertung auch nicht sachgerecht wäre“, sagte Hecken in Berlin.

Die im Verfahren gewählte zweckmäßige Vergleichstherapie berücksichtige Leitlinien, die Evidenz dazu werde vollständig veröffentlicht und im Rahmen der Anhörung sehr umfassend diskutiert. Hecken: "Nach den bis dato 37 abgeschlossenen frühen Nutzenbewertungen ist mir kein Verfahren bekannt, bei dem die Stellungnahme der beteiligten Fachgesellschaften nicht bei der Entscheidung des G-BA angemessen berücksichtigt worden wäre."

In einigen Fällen sei der G-BA mitunter bewusst von den Wertungsergebnissen des IQWiG abgewichen und  damit seiner rechtlich vorgesehenen Rolle als Entscheidungsinstanz und Korrektiv im Bewertungsverfahren gerecht geworden.

Weitreichende Möglichkeiten konstruktiv nutzen

Die Fachgesellschaften hätten mit den bestehenden Formen der Mitwirkung durch Anhörungen und schriftlichen Eingaben weitreichende Möglichkeiten, die es konstruktiv zu nutzen gelte. Dies sei im Sinne einer ausgewogenen Nutzenbewertung zielführender als die Etablierung neuer überbordender Verfahrensschritte, ist Hecken überzeugt.

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