Gesetze gescheitert

ck/dpa
Die letzten wichtigen Gesundheitsprojekte der Koalition in dieser Wahlperiode sind gescheitert - die Rechtslage ändert sich weder bei Korruption in Arztpraxen noch auf dem weiten Feld der Prävention.

Auch nach jahrelangen Debatten wird es in Deutschland vorerst kein Gesetz für mehr Gesundheitsvorsorge gegen die weit verbreiteten Volkskrankheiten geben. Gescheitert sind zudem die Pläne der Koalition für einen schärferen Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen.

Aus für die Gesetzesvorhaben

Mit der Mehrheit von SPD-, Grünen- und Linkspartei-regierten Ländern verwies der Bundesrat das Gesetz mit den beiden Vorhaben am Freitag in Berlin in den Vermittlungsausschuss. Wegen des bevorstehenden Endes der Legislaturperiode ist ein Vermittlungsverfahren des Gremiums von Bundesrat und Bundestag aber nicht mehr möglich - und das Gesetzesvorhaben damit hinfällig. 

Mit zusätzlichen Millionenausgaben sollten die Krankenkassen die Ausbreitung von Volkskrankheiten eindämmen und die Bevölkerung zu einer gesünderen Lebensweise animieren. Die Opposition hält die Regierungspläne für wirkungslos. Vor allem sei zu wenig Hilfe für Arme vorgesehen, die aber besonders betroffen seien. 

Umfassenderer Ansatz gefordert

Die Länderkammer forderte einen umfassenderen Ansatz unter anderem mit mehrjährigen Programmen in Kooperation von Ländern und Sozialversicherungsträgern. Bereits unter der früheren SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt war ein Präventionsgesetz gescheitert. 

StGB stat SGB

Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten, Apothekern, Krankenkassen, Hilfsmittel- und Heilmittelanbietern sollte zudem verboten werden, soweit die gesetzliche Krankenversicherung betroffen ist. SPD und Grüne hatten verlangt, das Verbot der Korruption im Strafrecht und nicht im Sozialrecht zu verankern. Dann hätte auch der Bereich der privaten Krankenversicherung erfasst werden können.

"Ziel muss es sein, jegliche Vorteilsnahme als Gegenleistung für eine Gesundheitsdienstleistung strafbewehrt zu sanktionieren", so der Bundesrat.  Die Debatte um Korruption hatte durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs an Fahrt gewonnen, nach dem viele Fälle derzeit nicht strafbar sind.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.