Diskussion um Corona-Bonus für Pflege im Bundestag

„Gesundheitsberufe schauen in die Röhre“

pr
Gesellschaft
Heftige Kritik am geplanten Gesetz zum Corona-Pflegebonus hat der Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) geübt. Die Leistungen der medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten in der Pandemie würden nicht genügend berücksichtigt.

Anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs zum Pflegebonusgesetz im Bundestag sprach VmF-Präsidentin Hannelore König von einem fehlenden Signal der Wertschätzung: „Der Gesetzentwurf berücksichtigt die Leistungen von Medizinischen Fachangestellten erneut nicht. Auch weitere Gesundheitsberufe, die in der Pandemie besonders belastet waren, wie Beschäftigte im Rettungsdienst und Zahnmedizinische Fachangestellte schauen in die Röhre,“, sagte sie. Selbst die Ankündigung, einen arbeitgeberfinanzierten Sonderbonus für weitere Gesundheitsberufe bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei zu stellen, sei aus dem Gesetzesentwurf verschwunden, kritisierte sie.

Hannelore König: „Doppelmoral macht wütend“

In den zwei Jahren der Pandemie, so König weiter, hätten nicht nur Pflegekräfte Großartiges geleistet und seien besonderen Risiken ausgesetzt gewesen, sondern auch weitere Gesundheitsberufe wie Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte. Deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hätten für diese besonderen Leistungen bis zum 31. März 2022 einen steuerfreien Corona-Sonderbonus bis zu 1.500 Euro zahlen können. „Das ist ein Witz!“ zeigte sich König empört.

Der Staat habe von den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Auszahlungen unzähliger Mehrarbeitsstunden in beiden Pandemiejahren profitiert und sei jetzt nicht bereit, diesen Berufen weitere Steuererleichterungen zu gewähren. Es könne nicht sein, dass Gesundheitsberufe, wie die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten mit einem mittleren Bruttoentgelt von weniger als 2.500 Euro in Vollzeitbeschäftigung, Ausgaben des Staates finanzieren. König: „Diese Doppelmoral macht wütend.“

Eine Milliarde Euro Prämien für Krankenhäuser und Einrichtungen

Der vergangene Woche in den Bundestag eingebrachte Entwurf des Pflegebonusgesetzes sieht eine Milliarde Euro für Pflegeprämien im Bereich der Krankenhäuser sowie Einrichtungen der Langzeitpflege vor. Er unterscheidet sich nur unwesentlich von der zuvor eingebrachten Kabinettsfassung, bei der Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte ebenfalls nicht vorgesehen waren.


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte laut Presseberichten dazu erklärt, man wolle sich zuerst auf die besonders belasteten Berufsgruppen konzentrieren. Dies seien die Pflegekräfte gewesen. Ein den Pflegebonus flankierender Regierungsentwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes soll überdies Leistungen von Arbeitnehmern in bestimmten Einrichtungen (vor allem Krankenhäusern) mit Corona-Prämien bis zu 3.000 Euro steuerfrei stellen. Auch hier sind Arzt- und Zahnarztpraxen nicht mit einbezogen.

Nach der 1. Lesung im Bundestag wurden beide Gesetzentwürfe an die zuständigen Ausschüsse (Gesundheit beziehungsweise Finanzen) zu weiteren Beratungen überwiesen. Der weitere Zeitplan ist noch offen. Das Vierte Steuerentlastungsgesetz ist im Gegensatz zum Pflegebonusgesetz zustimmungspflichtig im Bundesrat.

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