Gleiche Erstattung für Ärzte und Zahnärzte

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Zahnärzte können ebenfalls mit einer Rückerstattung der Kosten für die Anschaffung eines Konnektors in Höhe von 2.620 Euro rechnen. Dies hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung am Freitag klargestellt.

Vor dem Hintergrund der in der vergangenen Woche getroffenen Einigung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband über die Finanzierung der Telematik-Infrastruktur (siehe auchzm-online: "2.620 Euro für Ärzte"), stellt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) fest, dass auch Zahnärzte bis zu 2.620 Euro für die Anschaffung eines Konnektors von den Kassen erstattet bekommen sollen.

Zum Hintergrund: In der vergangenen Woche wurde zwischen KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart, dass es eine Rückerstattung in Höhe von 2.620 Euro für die einmalige Anschaffung eines Konnektors geben wird. Außerdem wurde eine Rückerstattung für ein stationäres Kartenterminal in Höhe von 435 Euro vereinbart – sowie 350 Euro für ein mobiles. Hinzu kommen noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie „definierte Beträge für den laufenden Betrieb“, wie es schwammig vonseiten der KBV heißt.

Bisher nur ein Konnektor verfügbar

Für die Zahnärzte hatte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bereits zuvor in der „Grundsatzfinanzierungsvereinbarung ORS1 (Online-Rollout Stufe 1)“ die „volle Erstattung der Auslagen auf einem definierten Niveau“ festgelegt. Die KZBV und der GKV-Spitzenverband einigten sich darauf, dass die Höhe der Pauschalen so zu kalkulieren ist, dass sie die „günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspakets sowie eines Standard- Betriebspakets vollständig deckt“ und der Zahnarzt somit eine vollständige Rückerstattung erhält.

Da für die Konnektoren noch keine adäquate Preisermittlung möglich gewesen ist, wurde zunächst ein Betrag von 1.000 Euro vereinbart. Die KZBV stellt nun fest: „Der in der Vereinbarung gezifferte Betrag von 1.000 Euro für einen Konnektor, der in die Pauschale für die Erstausstattung der Praxen einfließen soll, ist als vorläufiger Preis zu verstehen, bis eine qualitative Marktpreisermittlung abgeschlossen ist. Nach derzeitigem Marktstand würde das für die Vereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband bedeuten, dass die gleiche Erstattung erzielt werden würde, wie sie die Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband vorsieht.“

gematik will Marktvielfalt erhöhen

Auch die KBV kündigte bereits Nachverhandlungen an. Man wolle „das Marktgeschehen beobachten“ und bei neuen Erkenntnissen – insbesondere zur preislichen Entwicklung – über Anpassungen in der Vereinbarung verhandeln, so die KBV.

Um die Marktvielfalt zu erhöhen, hat die gematik nun die österreichische Firma „Research Industrial Systems Engineering” (RISE) beauftragt, einen Konnektor zu entwickeln. Ziel ist es, im ersten Quartal 2018 einen weiteren Konnektor auf dem Markt zur Verfügung zu stellen.

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