GOZ-Verfassungsklage: Bundesversammlung soll entscheiden

ck/adp
Die Delegierten der BZÄK-Bundesversammlung werden auf ihrer Sitzung im November 2012 in Frankfurt a. M. die Verfassungsklagen gegen die GOZ analysieren und Beschlüsse fassen.

Auf der letzten regulären Versammlung vergangenen November wurde der BZÄK-Vorstand "beauftragt, die novellierte GOZ verfassungsrechtlich prüfen zu lassen und eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht herbeizuführen“. Jetzt liegen dazu die Rechtsgutachten von Prof. Dr. Helge Sodan, beauftragt von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), und Prof. Dr. Gregor Thüsing, beauftragt von der BZÄK, vor. Die Rechtsgutachten gelten als Entscheidungsgrundlage, schreibt der Nachrichtendienst "adp".

Sodan lehrt an der FU Berlin Staats- und Verwaltungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht, Thüsing ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Uni Bonn und unter anderem Vorstandsmitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Bundesgesundheitsministeriums sowie der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit.

Wer klagen darf

Es geht darum, ob der Gesetzgeber bei der neuen GOZ gegen das Zahnheilkundegesetz - insbesondere den dort geforderten Interessenausgleich zwischen Patienten und Zahnärzte - und somit gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Außerdem soll das seit Juli 2012 für die Privatabrechnung verpflichtende maschinenlesbare Rechnungsformulars juristisch bewertet werden. Beantwortet werden soll auch die Frage, wer berechtigt ist, beim Bundesverfassungsgericht zu klagen: Die BZÄK, die Landeszahnärztekammern oder einzelne Zahnärzte.

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