Anhebung um 0,5 Prozentpunkte

Kabinett beschließt Anhebung des Pflegebeitrags

ck/pm
Der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung soll zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent steigen. Das Bundeskabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mehr Menschen die Leistungen in Anspruch genommen als ursprünglich erwartet, was in der Pflegeversicherung in diesem Jahr voraussichtlich zu einem Defizit von voraussichtlich über drei Milliarden Euro führt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Ab dem kommenden Jahr werden laut BMG außerdem Maßnahmen des geplanten Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes eingeführt, wie die Anschubförderung für Digitalisierung und die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; ab 2020 entstehen für die geplante bessere Vergütung der Beratungsbesuche für Pflegegeldbezieher zusätzliche Mehrausgaben.

"Allein diese Posten sowie die Finanzierung des demografisch bedingten Ausgabenanstiegs machen eine Beitragsanhebung von 0,3 Prozentpunkten erforderlich", heißt es seitens des BMG.

Mit der Beitragserhöhung um weitere 0,2 Prozentpunkte sollen laut Ministerium die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen wie die kontinuierliche Anpassung der Sachleistungsbeträge in der Pflegeversicherung an die Personalentwicklung und die weitere Entlastung pflegender Angehöriger umgesetzt werden.

Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,5 Prozentpunkte führt nach Berechnungen des BMG zu Mehreinnahmen der Pflegeversicherung von 7,6 Milliarden Euro, die die Sicherstellung der Beitragssatzstabilität in der Pflegeversicherung  bis zum Jahr 2022 ermöglichen sollen. Das Gesetz zur Beitragssatzanpassung ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

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