KBV geht Blankorezept zu weit

dg/pm
Das Blankorezept von Heilmitteln soll flächendeckend erprobt werden: Therapeuten sollen dabei das Heilmittel und die Therapiedauer selbst bestimmen. Der Ärzteschaft geht das jedoch zu weit.

Der aktuelle Regierungsentwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz sieht die modellhafte Einführung der Blankoverordnung von Heilmitteln vor. Demnach wählen Therapeuten selbst das Heilmittel aus und bestimmen auch Therapiedauer und Behandlungsfrequenz, wenn der Arzt die Diagnose gestellt hat. Die zm berichteten .

„Die Idee ist gut, die Umsetzung nicht“, sagte Dipl.-Med. Regina Feldmann vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Vorfeld einer Anhörung im Gesundheitsausschuss. Feldmann begrüßte, dass Diagnose- und Indikationsstellung beim Vertragsarzt liegen sollen. Allerdings habe der verordnende Arzt keine Möglichkeit mehr hätte, maßgeblich auf die Heilmitteltherapie einzuwirken.

Aus Gründen der Patientensicherheit sei es aber unabdingbar, dass der Arzt intervenieren kann. Der verordnende Arzt trage die Gesamtverantwortung einer Therapie und müsse bei bestimmten Erkrankungen oder operativen Eingriffen einzelne Heilmittel als kontraindiziert ausschließen können.

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Wirtschaftliche Verantwortung darf nicht allein beim Arzt liegen

Darüber hinaus müsse gesetzlich festgelegt werden, dass die Therapeuten den Ärzten eine Rückmeldung geben, welche Therapiemaßnahmen beispielsweise durchgeführt wurden. Nach Ansicht der KBV ist die in der Gesetzesbegründung formulierte Vorgabe, wonach Regelungen zum Informationsaustausch zwischen Heilmittelerbringern und Vertragsärzten vorzusehen, unzureichend.

Insbesondere die Haftung der Vertragsärzte für Therapiekosten, auf die sie keinen Einfluss haben, ist aus Feldmanns Sicht höchst problematisch. „Da den Therapeuten neben der Auswahl des Heilmittels auch die Entscheidung über Menge und Behandlungsfrequenz übertragen wird, muss klargestellt sein, dass Verordnungen, bei denen von den ärztlichen Vorgaben abgewichen wird, nicht Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind“, forderte Feldmann.

Die KBV schlägt deshalb vor, dass der Heilmitteltherapeut entsprechende Verordnungen kennzeichnet und bei der Übermittlung der Abrechnungsdaten gegenüber den Krankenkassen mitteilt. „Damit könnte eine Bereinigung sowohl der individuellen, als auch der KV-bezogenen Ausgabenvolumina sichergestellt werden“, sagte Feldmann.

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