KBV: Keine Homöopathie auf Kassenkosten

sg/pm
Mit Forderungen zur Gesundheitspolitik bringt sich die KBV in den Bundestagswahlkampf ein – und will zudem ein Ende der Homöopathie auf Kassenkosten.

In einem sogenannten 8-Punkte-Programm sind die einzelnen Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gebündelt. Wie die KBV mitteilt, haben sie zum Ziel, den Strukturwandel im Gesundheitswesen so zu gestalten, dass die Versorgung trotz des demografischen Wandels und veränderter Inanspruchnahme den künftigen Anforderungen gerecht wird.

Zu den Bereichen, in denen die KBV Reformbedarf sieht, gehören die Bedarfsplanung, der Not- und Bereitschaftsdienst, die Digitalisierung, die Koordination der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen sowie eine stärkere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe und -sektoren.

"Sektoren besser verzahnen"

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen: „Unser Gesundheitswesen ist deshalb so exzellent, weil es von einem starken ambulanten und einem starken stationären Sektor getragen wird. Fakt ist aber auch, dass beide Bereiche mehr miteinander verzahnt werden müssen. Das wird jedoch nur gelingen, wenn wir ihre jeweiligen Stärken weiterentwickeln und vorhandene Defizite abbauen. Dafür brauchen wir die Unterstützung der Politik. Sie muss sich grundsätzlich zu diesem dualen System bekennen“.

Ideen zu einem „dritten Sektor“, in den etwa die Notfallversorgung ausgegliedert wird, erteilte er eine klare Absage. Gleichzeitig erneuerte Gassen das Gesprächsangebot an alle Akteure, gemeinsame Lösungen für eine ressourcenschonende Notfallversorgung zu entwickeln.

Homöopathie ist "rausgeschmissens Geld"

Gassen forderte zudem, dass die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine homöopathischen Leistungen finanzieren dürfen. „Auch nicht als Satzungsleistung, solange der Nutzen nicht nachgewiesen ist“, konkretisierte er. Einzig wissenschaftlich begleitete Erprobungsregelungen könnten Ausnahmen davon darstellen.  

Gassen: „Es ist doch absurd, wie viel Geld manche gesetzliche Versicherung für Kügelchen und Tinkturen aus dem Fenster wirft, deren Wirksamkeit – selbst nach eigenem Bekunden der Kassen! – nicht belegt ist. Wenn aber ein Arzt einem Patienten ein erwiesenermaßen wirksames Arzneimittel verordnet, und hinterher in Regress genommen wird, weil die Studienlage für diese spezifische Patientengruppe nicht ausreichend sei, dann läuft etwas gewaltig schief!“

Die Forderungen der KBV im Einzelnen:

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