Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)

Krankenkassen erhalten fünf Milliarden Euro aus Steuermitteln

pr/pm
Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) erhalten die gesetzlichen Krankenkassen 2021 einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro.

Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte, belaste die Pandemie auch die gesetzlichen Krankenkassen – mit geringeren Einnahmen und höheren Ausgaben. Diese Last solle nicht allein durch die Beitragszahler ausgeglichen werden. Deshalb solle die Belastung auf verschiedene Schultern verteilt werden. Die Lohnnebenkosten sollen im Krisenjahr 2021 unter 40 Prozent bleiben. „Das ist in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtig für Beitragszahler und Arbeitgeber“, so Spahn.

Die wichtigsten Regelungen:

  •  Um nach Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der GKV und der Beiträge zu gewährleisten, erhält die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro.

  • Außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt.

  • Um die Zusatzbeitragssätze zu stabilisieren, wird das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven ausgeweitet. Durch Sonderregelungen für das Jahr 2021 wird dafür gesorgt, dass bei allen Krankenkassen ausreichende Finanzreserven verbleiben, um unerwartete Ausgabensteigerungen im Jahr 2021 auffangen zu können.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, sagte zu dem Gesetz: „Der Bund erhöht im nächsten Jahr seinen Zuschuss zum Gesundheitsfonds um fünf Milliarden Euro. Und die Krankenkassen beteiligen sich mit etwa zwei Fünftel ihrer hohen Rücklagen. So begrenzen wir die Zusatzbeiträge der gesetzlich Versicherten auf durchschnittlich 1,3 Prozent im Jahr 2021. Damit schaffen wir einen fairen Ausgleich bei der Finanzierung.“

Nüßlein wies auch darauf hin, dass im Gesundheitsbereich in Zukunft deutlich gespart werden müsse. Viele finanzielle Möglichkeiten, die in den letzten Jahren zur Verfügung standen, würden nach der Pandemie nicht mehr da sein. Nüßlein: „Daher müssen wir zum Beispiel die Prävention chronischer Krankheiten stärken. Denn dadurch bewahren wir nicht nur die Menschen vor Erkrankungen, sondern entlasten finanziell auch unser Gesundheitssystem.“

Das Gesetz sieht unter anderem auch vor, dass 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege und Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eingeführt werden.

Das GPVG ist im Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen worden, eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. Das Gesetz soll im Januar 2021 in Kraft treten.

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