Sondergutachten zum Risikostrukturausgleich

Krankenkassen für regionalisierte Zusatzbeiträge

pr/pm
Ein Sondergutachten zum Risikostrukturausgleich der Krankenkassen liegt vor. Darin schlagen die Experten regionalisierte Zusatzbeiträge vor, um Krankheitslasten in der GKV teilweise auszugleichen.

Krankheitslasten und Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind zwischen den Regionen unterschiedlich verteilt. Daher ist auch die Höhe der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen, die aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) gespeist werden, sehr unterschiedlich.

Trotzdem existieren auf regionaler Ebene noch Unter- und Überdeckungen. So erhalten die Kassen in Großstädten und Ballungszentren weniger Geld pro Versichertem als auf dem Land. Die Unterdeckung in den Städten beträgt im Jahr pro Kopf durchschnittlich 50 Euro, in stadtnahen Gebieten sind es immer noch 13 Euro pro Kopf.

Hintergrund: Erstes Sondergutachten

Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs im Bundesversicherungsamt hatte bereits im November 2017 ein Sondergutachten zu den Auswirkungen des Morbi-RSA vorgelegt. Es enthält umfangreiche Vorschläge, wie das Ausgleichssystem des Morbi-RSA weiterentwickelt werden kann.

Dazu gehört etwa ein verbesserter Umgang mit Multimorbidität von Versicherten oder der Umstieg von einer begrenzten Krankheitsauswahl hin zu einem Ausgleichsverfahren, in dem alle Krankheiten berücksichtigt werden. Die Regionaldimension konnte damals in dem Sondergutachten 2017 nicht empirisch untersucht werden, da die dazu notwendigen Angaben zum Wohnort des Versicherten erst seit kurzem von den Krankenkassen an das Bundesversicherungsamt gemeldet werden.

Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats, Prof. Dr. Jürgen Wasem, erklärte jetzt: „Der Beirat hat zwei Gutachten mit umsetzbaren Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs vorgelegt. Ein tragfähiges wissenschaftliches Fundament für die Verbesserung der Grundlagen des Wettbewerbs der Krankenkassen und der Versorgung der Versicherten ist damit gelegt.“

In seinem Sondergutachten schlägt der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs im Bundesversicherungsamt deshalb neue Maßnahmen vor. Er will regionalstatistische Merkmale zum Finanzausgleich einführen. Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen sollen regional differenziert verteilt werden. Es sollen zusätzliche Indikatoren aufgenommen werden, die die regionale Über- und Unterdeckung beeinflussen.

Rund zwei Drittel der Unterschiede könnte ausgeglichen werden

Dazu gehören– neben der Haus- und Facharztdichte – weitere Variablen wie Sterbekosten, Zuweisungen, ambulante Pflege oder Pflegebedürftige. Mit den aussagekräftigsten dieser Variablen könnte rund zwei Drittel der Unterschiede ausgeglichen werden, sagt der Beirat. Soziale Faktoren wie etwa die Erwerbsquote, der Anteil arbeitsloser Frauen oder die Zahl der Krankenhausbetten fielen statisch weniger ins Gewicht.

Von Modellansätzen, die direkt auf der Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten einwirken, rät der Beirat ab. Auch wenn diese Vorschläge umgesetzt werden, würden weiterhin in regionaler Hinsicht hohe Unterschiede zwischen den Leistungsausgaben und den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds bestehen, sagt der Beirat Deshalb empfiehlt er mittelfristig ergänzende Regelungen und Reformen in der GKV-Finanzarchitektur.

Morbi-RSA

Morbi-RSA

Quelle: vdek, aok-bv

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