Zahnmedizinstudium

Künftig darf auch digital gelehrt werden

pr
Studium
Lehrformate für Zahnmedizinstudierende sollen künfitg auch in digitaler Form erfolgen und Präsenzveranstaltungen auch bei höheren Inzidenzen an der Uni stattfinden können. So sieht es der neue Entwurf zur Novelle der Approbationsordnung für die Heilberufe vor.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine Novelle der Approbationsordnungen der Heilberufe auf den Weg gebracht: Der "Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten" ging jetzt in die Verbändeabstimmung.

Gerade Zahnis hatten Nachteile durch fehlende Präsenkurse 

Lehrformate sollen auch in digitaler Form erfolgen. Präsenzveranstaltungen sollen in den Universitäten auch bei höheren Inzidenzwerten unter Einhaltung der Hygieneregeln ermöglicht werden. Gerade für die Studierenden der Zahnmedizin bedeutete die Pandemie, dass der praktische Lehrbetrieb in den meisten Universitäten nicht stattfand. Was in der der Zahnmedizin besonders ins Gewicht fiel, denn der Präsenzunterricht am Phantom oder mit Patientenkontakt nimmt einen wichtigen Teil des Studiums ein, vor allem in den höheren Semestern.

Das BMG will jetzt Übergangsregeln schaffen

Mit der neuen Verordnung will das BMG jetzt vor allem Übergangsregeln und Klarstellungen schaffen: Zahnmedizinstudierende sollen - neben den notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen im Lehrbetrieb - keinen weiteren Belastungen ausgesetzt werden und es sollen ihnen auch keine Nachteile durch die Umstellung des Studiums von der alten auf die neue Approbationsordnung im weiteren Studienverlauf entstehen.

Diese geplanten Regelungen sind für Zahnmedizinstudierende wichtig:

  • Studierende, die ihr Studium nach der am 30. September 2020 geltenden Fassung der alten ZÄPrO bis zum 1. Oktober 2021 beginnen oder bereits begonnen haben, sollen dies auch nach der ZÄPrO fortführen und abschließen.

  • Es erfolgt eine Klarstellung zu den Prüfungszeitpunkten der einzelnen Abschnitte der Zahnärztlichen Prüfung.

  • In bestimmten Situationen können Zuschauer aus dem Prüfungsraum ausgeschlossen und die Prüfung darf in einen anderen Raum per Bild und Ton für Zuschauer übertragen werden.

  • Der Begriff "Krankenpflegedienst" wird in der ZApprO durch den Begriff "Pflegedienst" abgelöst.

  • In der zahnärztlichen und ärztlichen Ausbildung wird die Möglichkeit eröffnet, dass die Unterrichtsveranstaltungen ganz oder teilweise in digitaler Form durchgeführt werden können. Für den ärztlichen Bereich wird die Stellung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) gestärkt.

  • Das öffentliche Gesundheitswesen und bevölkerungsmedizinische Inhalte werden in das Ausbildungsziel und die Prüfungsinhalte der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) aufgenommen.

  • Es wird klargestellt, dass die Famulatur und das Praktische Jahr auch in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens abgeleistet werden können und das öffentliche Gesundheitswesen wird ein eigenes Fach in der ÄApprO.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf für die kommende Verbändeanhörung. Eine mündliche Anhörung ist für den 8. Juli angesetzt. Nach einer ersten Einschätzung begrüßt die BZÄK das in dem Entwurf beschriebene Ziel, eine einheitliche Anwendung der Vorschriften der ZApprO zu gewährleisten. Als positiv sieht sie, dass ihre Forderung nach einer praktischen Weiterführung des Studiums unter "normalen Bedingungen" (mit den bekannten Hygienemaßnahmen und Testung, Impfung) aufgegriffen wurde.

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