Vertreterversammlung in Frankfurt

KZBV positioniert sich zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

ck/pm
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat sich heute in Frankfurt am Main intensiv mit diesem Thema befasst und mehrere Beschlüsse verabschiedet.

In dem 10-Punkte-Papier „Chancen nutzen, Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten“ betont die KZBV den Gestaltungsanspruch der Selbstverwaltung für eine Digitalisierungsstrategie. Weiter macht die KZBV deutlich, dass digitale Anwendungen Zahnärztinnen und Zahnärzten eine Fokussierung auf ihre Kernkompetenz ermöglichen müssen: die Versorgung ihrer Patienten.

Digitalisierung als Chance für die Verbesserung der Versorgung

Eine Chance bieten digitale Anwendungen demnach insbesondere bei der Bewältigung von Bürokratielasten. Wichtig ist der KZBV: Ausgangspunkt sind die Bedürfnisse der Patienten und nicht die Technik. Technische Entwicklungen und Innovationen müssten daher die Versorgung gezielt verbessern. Kosten und Aufwände, die der Zahnärzteschaft durch die Digitalisierung entstehen - etwa die Investitionen in den Praxen bei Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) und Aufwände bei der Beratung der Patienten - seien daher vollständig zu übernehmen und zu honorieren.

"Das geschützte Zahnarzt-Patienten-Verhältnis steht auch in einer digitalen Welt nicht zur Disposition!"

„Wir waren schon immer ein innovativer Berufsstand und sind es auch künftig", stellte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer fest. "Die Digitalisierung begreifen wir daher als Chance, die Gesundheitskompetenz der Patienten zu stärken, ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsinformationen zu verschaffen und die Versorgung zu verbessern. Dabei muss der Patient Souverän seiner Daten bleiben. Die Prinzipien von Datenschutz, Datensicherheit und Datensparsamkeit müssen jederzeit gewährleistet werden. Das geschützte Zahnarzt-Patienten-Verhältnis steht auch in einer digitalen Welt nicht zur Disposition.“

Telematikinfrastruktur sanktionsfrei ausbauen

In einem weiteren Beschluss forderten die Mitglieder der VV den Gesetzgeber auf, die inzwischen auf den 31. Dezember 2018 verlängerte Frist für die Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) weiter zu verlängern. Die Industrie kann die benötigten Komponenten - anders als geplant – voraussichtlich erst zum Jahresende 2017 zur Verfügung stellen. Dies wirke sich auf die Ausstattung der Praxen aus. Fristen und Sanktionen für Zahnärzte, Ärzte und Selbstverwaltung sind aus Sicht der KZBV das falsche Instrument für die Förderung des Ausbaus der TI.

Das 10-Punkte-Papier zur Digitalisierung kann in Kürze auf der Website der KZBV abgerufen werden. Zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur haben die KZBV und die KZV Sachsen zudem kürzlich gemeinsam einen Erklärfilm veröffentlicht. Weitere ergänzende Informationen stellt die KZBV in ihrer neuen Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ sowie in Form von Frage-Antwort-Katalogen zur Verfügung.

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