KZBV: "Was bleibt übrig von der Selbstverwaltung?"

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Der umstrittene Entwurf zum GKV-SVSG war das Topthema auf der Vertreterversammlung der KZBV in Berlin. Gespannt erwarteten die Delegierten Annette Widmann-Mauz, parlamentarische Staatssekretärin im BMG - was wird sie auf die Kritik erwidern?

Selbstverwaltungsentmachtungsgesetz, Selbstverwaltungskastrationsgesetz, Selbstverwaltungsverstümmelungsgesetz - die Delegierten der VV fanden in Berlin viele Namen für das geplante sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Positiv besetzt war keiner.

"Dieser Entwurf erschüttert uns im Innersten!"

"Dieser Entwurf erschüttert uns im Innersten", fasste der VV-Vorsitzende Dr. Karl-Friedrich Rommel die Gemütslage der Zahnärzte zusammen. "Wenn dieser Entwurf so durchkommt, dann brauchen wir keine Körperschaften mehr, dann sind KVen und KZVen, KBV und KZBV ohne Sinn", brachte es der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz auf den Punkt. "Dann wird die Selbstverwaltung in ihrer bisherigen Form abgeschafft", bestätigte sein Vize-Kollege Dr. Günther E. Buchholz.

Befürchtungen, die Widmann-Mauz schließlich mit aller Macht zu zerstreuen versuchte. In ihrer Rede verwies sie wiederholt auf die - gemeinsam mit der Politik - errungenen Erfolge der Zahnärzteschaft: von der Einführung der Festzuschüsse über die im GKV-Leistungskatalog festgeschriebene ECC-Prävention bis hin zur besseren zahnmedizinischen Versorgung vulnerabler Patientengruppen wie Pflegebedürftige und behinderte Menschen.

"Die BMG-Aufsicht bleibt eine Rechtsaufsicht"

"Ich hoffe, dass wir unsere enge Zusammenarbeit in den nächsten Jahren fortsetzen können", sagte sie.  "Ich will von der Selbstverwaltung nicht abweichen." Die Staatssekretärin stellte auch klar: "Der Gestaltungsspielraum wird nicht beschnitten. Die BMG-Aufsicht bleibt eine Rechtsaufsicht." Das Bundesgesundheitsministerium habe hier die Befürchtungen der Selbstverwaltung über eine geplante Ausweitung der Befugnisse des BMG durchaus ernst genommen.

Deshalb habe man die Eingriffsrechte - beispielsweise des geplanten Entsandten - konkretisiert und die Kompetenzen klarer gefasst, um Rechtsverletzungen entgegentreten zu können - "nicht bei Ihnen, sondern an anderer Stelle!" Ziel sei, ein für alle Spitzenverbände im Gesundheitswesen weitgehend gleiches Recht zu schaffen, aber dort, wo Unterschiede zwingend seien, diese auch abzubilden. Der modifizierte Entwurf berücksichtige daher stärker die "Besonderheiten in der KBV", die etwa künftig einen Dreiervorstand zu bilden hat, damit Haus- und Fachärzte sich nicht länger blockieren.

Die Vertragszahnärzteschaft könne sicher sein: "Das BMG wird sich auch weiterhin auf seine Rechtsaufsicht beschränken und wie die KZBV ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommt, wird ihr auch weiterhin überlassen bleiben."

Für den KZBV-Vorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer setzt diese Botschaft ein politisches Zeichen: "Für uns ist es sehr wichtig, dass Sie uns heute ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung gegeben haben."

"Das verlorengegangene Vertrauen muss erst wieder aufgebaut werden."

Es sei völlig zutreffend, wie die Staatssekretärin den Dialog zwischen Zahnärzteschaft und BMG in den vergangenen 12 Jahren beschrieben habe: konstruktiv und vertrauensvoll. Eßer: "Wir schätzen Sie ausdrücklich und haben nicht vergessen, dass Sie eine engagierte Kämpferin für die Belange der Selbstverwaltung sind und uns als treibende Kraft hier immer unterstützt haben. Doch dieses jetzt verlorengegangene Vertrauen muss erst wieder aufgebaut werden."

Die so spürbare Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung sei "der Verdienst einer jeder Zahnärztin und eines jeden Zahnarztes, aber auch Ausdruck einer funktionierenden Selbstverwaltung, so wie wir sie verstehen: verantwortungsbewusst innerhalb des gesetzlichen Rahmens mit eigenem Gestaltungsspielraum!"

Eßer macht nach eigenen Worten schon seit Längerem einem politischen Klimawandel aus, der sich in einem zunehmenden Misstrauen gegenüber den Heilberuflern äußert, verbunden auch mit steigenden Repressalien und Haftungsbestimmungen.

"Wir erwarten ein klares Bekenntnis von Minister Gröhe zur Selbstverwaltung!"

Dass der vom Kabinett beschlossene Entwurf im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf deutlich abgeschwächt und in seiner Zielsetzung geändert wurde, zeige zwar, dass die Kritik der Heilberufler beim BMG nicht verhallt sei: "Dennoch bleibt die Sorge um den Erhalt der funktionierenden Selbstverwaltung! Wir erwarten ein klares Bekenntnis von Minister Gröhe zur Selbstverwaltung mit ihren Handlungs- und Entscheidungsspielräumen!"

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