NRW legt Gesetzentwurf zur Landarztquote vor

Laumann: "Wir betreten absolutes Neuland"

pr/pm
Mit einem Gesetzesentwurf der Landesregierung stellt NRW als erstes Bundesland die Weichen zur Umsetzung einer Landarztquote. Die Auswahl der Studierenden soll sich künftig mehr am Bedarf der Versorgung ausrichten.

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat einen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Landarztquote vorgestellt. Der Entwurf ist jetzt von Landeskabinett beschlossen worden. Über eine Vorabquote sollen voraussichtlich 7,6 Prozent der Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen an Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten, erklärte der Minister dazu.

7,6 Prozent der Medizinstudienplätze gehen an künftige Hausärzte

Geplant ist, dass das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) als zuständige zentrale Vergabestelle mit der Wahrnehmung der Aufgaben betreut wird, unter anderem mit der Durchführung des Auswahlverfahrens. Das LZG wird auch die Vergabe der Studienplätze evaluieren.

Berufsausbildung und Berufserfahrungzählen auch

In die Auswahl der Studierenden werden neben der Abiturnote Kriterien wie die Berufsausbildung und Berufserfahrung einfließen, sagte der Minister weiter. Und: Patientenorientierung in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz seien wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Daher sei zudem geplant, im Rahmen eines standardisierten Tests die Eignung zur Tätigkeit als Landarzt zu überprüfen.

Laumann: „Nordrhein-Westfalen betritt hier absolutes Neuland. Bislang hat noch kein Bundesland die gesetzlichen Weichen für die Umsetzung der Landarztquote gestellt. Wir gehen hier mutig voran und wollen damit auch andere Bundesländer motivieren, diesen Schritt zu gehen“. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe gezeigt, dass nicht ausschließlich ein hervorragendes Abitur den Weg in die Medizin eröffnen dürfe. Vielmehr müsse sich die Auswahl der Studierenden mehr an den Bedarfen der medizinischen Versorgung orientieren.

Gleichzeitig stellte Laumann die Weiterentwicklung des NRW-Hausarztaktionsprogramms (HAP) vor. Es setzt schwerpunktmäßig in Kommunen mit bis zu 25.000 Einwohnern finanzielle Anreize und nimmt die Altersstruktur der Hausärzte in den Blick. Das Programm wurde 2009 eingeführt. Seitdem wurden 265 Förderanträge bewilligt und es wurden rund zehn Millionen Euro an Fördermitteln investiert.

Das weiterentwickelte Hausarztaktionsprogramm (HAP) sieht folgende Punkte vor:

  • Insbesondere Niederlassungen und Anstellungen für Hausärzte in ländlichen Regionen werden gefördert, um punktuellen Engpässen in der hausärztlichen Versorgung präventiv entgegenzuwirken. Auch Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 25.001 und 40.000 können vom HAP profitieren, wenn die Altersstruktur der Hausärzteschaft vor Ort besonders ungünstig ist.

  • Etwas mehr als die Hälfte der Hausärzte in NRW ist älter als 55 Jahre, wird aus Altersgründen voraussichtlich in den kommenden zehn bis 15 Jahren ihre Praxis aufgeben – und womöglich keine Nachfolger finden.

  • Neben der Niederlassung und Anstellung von Hausärzten wird auch die Errichtung beziehungsweise Übernahme von Zweigpraxen finanziell gefördert. Dazu werden aus Landesmitteln bis zu 60.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt. Konkret werden Zuwendungen insbesondere für eine Niederlassung von Hausärzten, für eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Hausärzte und für die Übernahme beziehungsweise Errichtung von Zweigpraxen in Gebieten gewährt, in denen die hausärztliche Versorgung aufgrund der Altersstruktur der Hausärzteschaft bedroht ist oder mittelfristig gefährdet sein kann. Zuwendungsempfänger im Rahmen des HAP können sowohl Ärzte als auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sein.

  • Darüber hinaus werden Weiterbildungsassistentinnen mit 500 Euro monatlich unterstützt, die in den Förderregionen ihre Weiterbildungszeit in Hausarztpraxen absolvieren. Auch die Ausbildung von medizinischen Fachangestellten (MFA) zu einer Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA) wird durch das Land in Höhe von bis zu 1.000 Euro gefördert. Diese EVAs sollen die Hausärzte insbesondere bei Hausbesuchen entlasten. Mit Blick auf die Errichtung von Lehrpraxen beteiligt sich das Land zudem einmalig mit bis zu 10.000 Euro an den entsprechenden Investitionskosten.

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