Bundesärztekammer

Montgomery: "Das TSVG ist in Teilen übergriffig!"

ck/pm
Die Bundesärztekammer hat eine Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgelegt: Die geplanten staatlichen Vorgaben für offene Sprechstunden und die Ausweitung der Mindestsprechstundenzeiten seien "übergriffig".

"In dem Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz steckt viel Gutes. Leider enthält er aber auch etliche Vorgaben, die gerade jungen Ärztinnen und Ärzten die Freude an der Arbeit in eigener Praxis verleiden können", sagte Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery vor der öffentlichen Anhörung des TSVG heute in Berlin.

Montgomery kritisierte insbesondere die geplanten staatlichen Vorgaben für offene Sprechstunden und die Ausweitung der Mindestsprechstundenzeiten als „übergriffig“. 

Notwendig seien stattdessen flexible Lösungen, die sich sowohl an den Bedürfnissen der Patienten, als auch an denen der jungen Ärztegeneration orientieren. „Solche praxisnahen Regelungen können nur von der Selbstverwaltung kommen. Dafür muss ihr die Politik aber die notwendige Gestaltungsfreiheit geben“, fordert Montgomery.

Die Ursache eingeschränkter Versorgungskapazitäten liege nicht in einer unzureichenden Arbeitsleistung der Ärzte begründet, sondern " in einem bedrohlichen und zunehmenden Ärztemangel, für den in dem Gesetzentwurf keine Lösungen angeboten werden“, heißt es auch in der schriftlichen Stellungnahme der Bundesärztekammer für die öffentliche Anhörung im Bundestagsgesundheitsausschuss.

Zu begrüßen sei, dass zumindest ein Teil der Mehrarbeit entsprechend vergütet werden soll. Ebenfalls positiv hebt die Bundesärztekammer hervor, dass der Gesetzgeber mit der Neuaufstellung der Terminservicestellen erste Weichenstellungen für ein sektorenübergreifendes Konzept der Notfall- und Akutversorgung vornimmt.

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