Montgomery zweifelt am Verbot ärztlicher Suizidhilfe

ck/ots
Erstmals hat der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, juristische Zweifel am berufsrechtlichen Verbot des ärztlich assistierten Suizids geäußert.

Im Interview für die ARD-Dokumentation "Sie bringen den Tod - Sterbehelfer in Deutschland" sagt Montgomery: "Für mich ist es eine entscheidende Kernfrage, ob ein Obergericht sagt: Die Ärzte dürfen in ihrer eigenen Berufsgerichtsbarkeit sich härtere Grenzen auferlegen, als die Allgemeinheit auferlegt bekommen hat oder nicht. (...) Das ist eine sehr spannende Frage. Und ich wünsche mir auch, dass die mal obergerichtlich geklärt wird."

Bei seiner Wahl zum Präsidenten der Bundesärztekammer auf dem Deutschen Ärztetag im Juni 2011 war Montgomery maßgeblich daran beteiligt, dass der ärztlich assistierte Suizid allen Medizinern berufsrechtlich verboten wurde (§16 Musterberufsordnung).

Darf das Berufsrecht Ärzten härtere Grenzen auferlegen?

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte gegenüber der ARD dieses berufsrechtliche Verbot in Frage gestellt und die Gewissensfreiheit der Ärzte betont. Sie zeigte Verständnis für Ärzte, die Schwerstkranken beispielsweise todbringende Medikamenten besorgen: "Deshalb sage ich, das ist die Entscheidung eines jeden Arztes, die ich voll respektiere. Ärzte müssen ihrem Gewissen unterworfen sein." Im Kern geht es damit um die Frage, ob das Berufsrecht den Ärzten härtere Grenzen auferlegen darf als das Strafrecht. Beihilfe zum Suizid ist nämlich in Deutschland straffrei.

Montgomery erwartet Präzedenzfall

Montgomery erwartet, dass ein Präzedenzfall durch einen ärztlichen Sterbehelfer in absehbarer Zeit geschaffen wird: "Der Agent Provocateur, der es darauf anlegt, müsste schon von der anderen Seite kommen (...). Ich bin mir übrigens auch sicher, dass es da schon jemanden gibt, der in den Startlöchern steht. So funktioniert heute unsere Gesellschaft. Ich gehe da übrigens auch völlig offen in dieses Gerichtsverfahren hinein."

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