KZBV und GKV-Spitzenverband

Neue Leistungen zur Parodontitisbehandlung beschlossen

ck/pm
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) geeinigt.

Neben der Bewertung wurden auch Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen festgelegt. Die neuen Leistungen gelten damit fristgerecht ab dem 1. Juli 2021.

Der Durchbruch zu modernen Therapieansätzen

„Mit der aktuellen Richtlinie des G-BA zur systematischen Behandlung der Parodontitis ist der Durchbruch zu modernen wissenschaftlichen Therapieansätzen gelungen", betonte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. Gleichzeitig habe man gerade für vulnerable Bevölkerungsgruppen einen barrierearmen Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung dieser Erkrankung geschaffen, die besonders bei älteren Menschen gehäuft in ihrer schweren Ausprägung auftritt.

G-BA: Auch vulnerable Patientengruppenhaben Zugang

G-BA: Auch

vulnerable Patientengruppenhaben Zugang

Eßer: "Beide Richtlinien zusammen schaffen für uns Zahnärzte nach langen Jahren des Stillstands die Voraussetzungen, dieser großen Volkskrankheit endlich erfolgreich begegnen und die hohe Parodontitislast in Deutschland nachhaltig senken zu können."

Eine niedrigschwellige Option für Pflegebedürftige

Dass in der GKV versicherte Parodontitispatienten zahlreiche neue Kassenleistungen erhalten, um diese langwierige Erkrankung in den Griff zu bekommen, hob Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, hervor. "Zukünftig erhalten Pflegebedürftige oder Menschen mit Beeinträchtigungen eine Parodontitisbehandlung ohne ein Antrags- und Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Darin enthalten ist auch die Reinigung aller Zähne einmal im Kalenderhalbjahr über einen Zeitraum von zwei Jahren.“

Die neuen Leistungen für die systematische Parodontitisbehandlung

Die neuen Leistungen für die systematische

Parodontitisbehandlung

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