Geänderter Rechtsrahmen für Vertragszahnärzte und Krankenkassen

Neuer BMV-Z tritt in Kraft

ck/pm
Für Vertragszahnärzte gelten ab dem 1. Juli einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband in einem neugefassten Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) geeinigt.

Der neue BMV-Z ersetzt die bisher für die Bereiche der Primär- und Ersatzkassen unterschiedlich geregelten Bundesmantelverträge. Für die Vertragszahnärzteschaft bedeutet die Neufassung insbesondere gleiche Rechte und Pflichten bei der Behandlung von Patienten - unabhängig davon, ob diese bei einer Primär- oder Ersatzkasse versichert sind.

Der BMV-Z: "Für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von ganz entscheidender Bedeutung"

"Mit diesem grundlegend neu strukturierten Vertragswerk haben wir gemeinsam mit den Krankenkassen verschiedene Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung nachvollzogen", erläutert der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. "Der BMV-Z bildet damit wieder die aktuellen rechtlichen Erfordernisse ab. Solche Vereinbarungen sind für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von ganz entscheidender Bedeutung."

Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender GKV-Spitzenverband: "Der nun klarer strukturierte Bundesmantelvertrag-Zahnärzte soll die Zusammenarbeit für Zahnarztpraxen, Kassen und Versicherte erleichtern. Wir erwarten keine größeren Umstellungsschwierigkeiten. Es gilt auch zukünftig, den BMV-Z auf aktuellem Stand zu halten, um die Anforderungen im Arbeitsalltag aller Beteiligten reibungslos zu gestalten."

Der Bundesmantelvertrag-Zahnärzte

Der Bundesmantelvertrag-Zahnärzte

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