N.N. - leerer Stuhl bei voller Agenda

sg/pm
Ein neuer Gesundheitsminister ist derzeit zwar noch nicht in Sicht, aber die Gesundheitshandwerker haben ihre Forderungen an sie oder ihn schon mal aufgeschrieben.

In einem gemeinsamen Papier formulieren Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädie-Schuhtechniker, Orthopädie-Techniker und Zahntechniker ihre Erwartungen an die verantwortlichen Politiker: Überschrieben ist das Papier mit dem Titel „Qualitätsgesicherter, fairer und leistungsorientierter Wettbewerb zum Wohl des Patienten".

Selbstbewusst wird dabei betont, dass die fünf Handwerke für die Gesundheit der Menschen „einen unschätzbaren Beitrag leisten“. Die etwa 24.000 klein- und mittelständischen Unternehmen der Gesundheitshandwerke seien zudem Arbeitgeber sowie Aus- und Fortbildungsbetrieb von rund 160.000 Menschen und somit ein struktur- und regionalpolitischer Stabilitätsfaktor.

G-BA, MPG und § 128 SGB V

Um auch zukünftig eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen, sei eine Unterstützung von der Politik unter anderem in folgenden Punkten notwendig:

  • Beteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Um den Einfluss in der Selbstverwaltung zu stärken, sei es notwendig, dass den Gesundheitshandwerken – zum Beispiel als Mitglieder in vorbereitenden Ausschüssen - ein frühzeitiges Mitspracherecht eingeräumt wird.

  • Übertragung ärztlicher Leistungen: Die Gesundheitshandwerke sollten zukünftig vermehrt Aufgaben wahrnehmen, die heute noch ausschließlich Ärzten vorbehalten sind. So könne man der Unterversorgung besonders im ländlichen Raum begegnen.

  • Einhaltung des Medizinproduktegesetzes: Die Gesundheitshandwerke treten für eine strikte Anwendung des Medizinproduktegesetztes (MPG) ein. Dessen Regelungen müssten von allen entsprechenden Marktteilnehmern befolgt werden - speziell im Internethandel.

  • Verstärkte Korruptionsbekämpfung: Die Gesundheitshandwerke fordern eine strikte Bekämpfung von Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen. Die Überarbeitung des § 128 SGB V im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes - die Unterbindung einer Beteiligung von Vertragsärzten an Unternehmen der Leistungserbringer -sei ein wichtiger Schritt dazu gewesen. Weitere konsequente gesetzliche Maßnahmen werden als zwingend erachtet. Zu beobachten sei, dass Ärzte versuchen, in Leistungsbereiche der Gesundheitshandwerke vorzudringen, heißt es. Besonders müsse die „Vergewerblichung bei Zahnärzten durch eine unhaltbare rechtliche Überdehnung des zahnärztlichen Praxislaborbegriffs konsequent unterbunden“ werden. Auch müsse „die Unterbindung einer Beteiligung von Vertrags(zahn-)ärzten an Unternehmen der Leistungserbringer ausgeweitet werden. Umgehungstatbestände, wie sie bei Zahnärzten durch die Praxislaborregelung und Eigenbelegabrechnung gegeben seien, seien auszuschließen.

  • Die Gesundheitshandwerke in Europa stärken: Die Gesundheitshandwerke fordern die Anerkennung der beruflichen Qualifikation im europäischen Raum gegenüber entsprechend akademisch dominierten Tätigkeiten. Dort, wo die Qualität der Leistung vergleichbar sei, müsse ein gleicher Zugang zum Arbeitsmarkt möglich sein.

  • Einbeziehen von Festzuschusssystemen: Festzuschüsse könnten für ausgewählte Hilfsmittel im GKV-Markt von Vorteil sein, heißt es im Papier. Die Einführung von Festzuschüssen sorge für eine finanzielle Entlastung des Gesundheitssystems und stärke die Eigenverantwortung des Versicherten dort, wo es sinnvoll ist - z.B. bei altersbedingt eingesetzten Hilfsmitteln.

  • Festbeträge müssen ausreichend, wirtschaftlich und auskömmlich kalkuliert sein: Um auch zukünftig wirtschaftlich arbeiten zu können, bedürfe es realistischer und ausreichend kalkulierter Festbeträge für Hilfsmittel. Der dahinterstehende Kalkulationsprozess müsse transparent und fair vollzogen werden. Des Weiteren müssten Festbeträge etwa aufgrund von veränderten Markt- und Rechtssituationen schneller als bisher angepasst werden.

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