Patientenschützer klagen auf GBA-Aufnahme

mg/dpa
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um als Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) aufgenommen zu werden.

Die Patientenschützer hätten Klage beim Sozialgericht Düsseldorf eingereicht, sagte Vorstand Eugen Brysch nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen entsprechenden Antrag der Stiftung abgelehnt hatte. Die Stiftung lehnt die Begründung des Ministeriums jedoch ab.

Im Ablehnungsbescheid heiße es unter anderem, die Stiftung engagiere sich nicht nur für Patienten, sondern satzungsgemäß auch für Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen hilfebedürftig seien. Und eine Vertretung dieser Personengruppe sei im GBA nicht vorgesehen.

Beratung alter Menschen in sozialrechtlichen Fragen

"Das ist Unsinn", sagte Brysch. "Wir unterstützen keine Personen, die allein in wirtschaftlicher Not sind. Vielmehr beraten wir satzungsgemäß auch alte Menschen mit Blick auf das Sozialrecht, weil sie früher oder später akut oder chronisch krank werden."

Aktuell nehmen jeweils bis zu fünf allgemeine Patientenvertreter sowie fünf  themenbezogene Patientenvertreter an Plenums- und Ausschusssitzungen des GBA beratend teil. Sie haben ein Antragsrecht und das Recht, vor Abstimmungen ihr Votum einzubringen, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Sie werden von den maßgeblichen Organisationen nach der Patientenbeteiligungsverordnung benannt.

Als "maßgebliche Organisationen" werden aktuell der Deutsche Behindertenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen und die Verbraucherzentrale Bundesverband anerkannt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz will nun unbedingt die fünfte "maßgebliche Organisation" werden.

Stiftung sieht Vergleichbarkeit zur Verbraucherzentrale

In dem Ablehnungsbescheid des BMG heißt es, schreibt die Ärzte-Zeitung, dass eine für die Patientenvertretung zugelassene Organisation die Belange von Patientinnen und Patienten nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend fördern müsse. "Dies ist bei der Antragstellerin nicht der Fall", lautet die Einschätzung des Ministeriums.

"Die Tätigkeit der Stiftung Patientenschutz diene in erster Linie der Fürsorge für bestimmte Personengruppen, zu denen auch Menschen, die keine Patienten seien, zählen könnten", schreibt das Blatt weiter. Die Stiftung verweise in der Klageschrift dagegen darauf, dass auch der Verbraucherzentrale Bundesverband im GBA vertreten sei, der auch nicht ausschließlich die Interessen von Patienten vertrete.

Erst vor knapp einer Woche hatte die Stiftung Patientenschutzin der Presse|_blankscharfe Kritik an dem aktuell diskutierten Referentenentwurf zur Pflegereform geäußert.

Die Stiftung Patientenschutz wurde 1995 durch den Malteserorden gegründet. Heute finanziert sich die Stiftung - die sich als Interessensvertretung von schwerstkranken, pflegebedürftigen und sterbenden Menschen versteht - nach eigenen Angaben ausschließlich aus Zinsen ihres Vermögens, Spenden und Beiträgen von mehr als 55.000 Mitgliedern und Förderern. Sie verzichtet auf öffentliche Gelder.

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