Positionierung von BZÄK und KZBV zu gewerblichen Anbietern

Patientensicherheit muss bei allen Aligner-Behandlungen Vorrang haben!

ck/pm
Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zu Alignern sprechen sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) für den Vorrang der Patientensicherheit bei ausnahmslos allen Behandlungen - auch bei gewerblichen Anbietern - aus.

Die FDP hatte die Regierung zuvor aufgefordert, die Behandlung mit Alignern patientensicher durchzuführen. Diese sollen vollumfänglich von Zahnärzten oder Kieferorthopäden durchgeführt werden. "Im Internet werden inzwischen immer mehr Behandlungen angeboten, die keine vollumfängliche Betreuung durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden sicherstellen", heißt es in dem FDP-Antrag.

Engmaschige Begleitung durch Zahnärzte muss sichergestellt sein

Zahnmedizinische Behandlungen seien zum Schutz von Patienten und zur Garantie einer hohen Qualität ausschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzten vorbehalten, bestätigen beide Organisationen in einer gemeinsamen Mitteilung. Dies sei im Zahnheilkundegesetz (ZHG) und den Berufsordnungen festgehalten.

"Gerade bei der sensiblen Behandlung von Zahnfehlstellungen mittels sogenannter Alignern muss die Verantwortung und engmaschige Begleitung durch Zahnärzte oder Kieferorthopäden bei jedem Behandlungsschritt sichergestellt sein", heben KZBV und BZÄK hervor.

Gewerbliche Anbieter könnten das ZHG unterlaufen

Allerdings könnten gewerbliche Anbieter bei von ihnen angebotenen oder erbrachten Behandlungen jedoch das ZHG unterlaufen, da sie - anders als Zahnärzte und Kieferorthopäden - nicht der Aufsicht und Überwachung der Zahnärztekammern unterliegen. Hierfür müssen daher laut KZBV und BZÄK gesetzliche Regelungen geschaffen werden.

"Bei Aligner-Behandlungen muss dringend die Patientensicherheit durchgesetzt werden!"

"Bei Aligner-Behandlungen muss dringend die Patientensicherheit durchgesetzt werden!"

Dr. Wieland Schinnenburg ist Mitglied im Ausschuss für Gesundheit für die FDP-Bundestagsfraktion und federführender Antragssteller.

In den vergangenen Jahren sind demnach verstärkt gewerbliche Anbieter aufgetreten, bei denen eine Aligner-Behandlung entgegen zahnmedizinischer Standards ausschließlich per Fernbehandlung oder nur mit eingeschränktem Zahnarzt-Patienten-Kontakt erfolgt. Oft seien sich Patienten der möglichen Komplikationen, die sich ergeben können, aber gar nicht bewusst.

Gewerbliche Anbieter sollten stärker reguliert werden

KZBV und BZÄK befürworten daher Bestrebungen, die Tätigkeit gewerblicher Anbieter von zahnärztlichen Leistungen stärker zu regulieren.

"Ausschließliche Fernbehandlung oder Anleitung zur Selbstbehandlung werden der Komplexität einer Heilbehandlung in keiner Weise gerecht und können die Gesundheit von Patientinnen und Patienten gefährden", betonen KZBV und BZÄK. "Nur die Behandlung bei Zahnärztinnen und Zahnärzten garantiert die Sicherheit einer qualitativ hochwertigen Versorgung."

Zum Antrag „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“

Zum Antrag „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.