KZBV-Vertreterversammlung

Praxen sollen mehr angestellte Zahnärzte beschäftigen dürfen

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Die Vertreterversammlung der KZBV spricht sich dafür aus, die Anzahl der angestellten Zahnärzte je Vertragszahnarzt zu erhöhen - auf maximal vier Vollzeitbeschäftigte pro Vertragszahnarzt.

"Um die Nachteile gegenüber den immer stärker in den Versorgungsmarkt drängenden Z-MVZ zu reduzieren, soll die Anzahl von angestellten Zahnärzten je Vertragszahnarzt auf höchstens vier Vollzeitbeschäftigte erhöht werden", heißt es in dem Beschluss, den die Delegierten der KZBV-Vertreterversammlung heute verabschiedet haben. 

Die KZBV will damit die Benachteiligung von Einzel- und Mehrbehandlerpraxen gegenüber Z-MVZ verringern. Die bisherige Regelung, dass pro Vertragszahnarzt zwei angestellte Vollzeitkräfte beschäftigt werden dürfen, stelle einen Wettbewerbsvorteil für Z-MVZ dar und führe zu einer Verdrängung bewährter Praxisformen, führte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, aus.

Hintergrund: Die Regeln zur zahlenmäßig begrenzten Anstellung von Zahnärzten gelten nicht für Z-MVZ. Diese verfügen insoweit über einen Wettbewerbsvorteil, was dazu geführt hat, dass zunehmend rein renditeorientierte Kapitalgesellschaften in Z-MVZ-Ketten Großversorgerstrukturen aufbauen und mit Bestandspraxen um den zahnärztlichen Nachwuchs konkurrieren. 

"Eine Vergewerblichung der Zahnheilkunde werden wir nicht zulassen!"

Die KZBV hatte bereits versucht, Anstellungsgrenzen für Z-MVZ im Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) durchzusetzen - jedoch ohne Erfolg. "Uns fehlt die rechtliche Grundlage, für solch eine Regelung", stellte Eßer klar. Eine weitere Option, die Anstellungsgrenzen für alle Praxen insgesamt aufzugeben, um so gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Einzel- und Mehrbehandlerpraxen und Z-MVZ herbeizuführen, sei schlicht "keine Option!". Das Prinzip der persönlichen Leistungserbringung müsse gewahrt bleiben.

"Wir werden eine Vergewerblichung der Zahnheilkunde nicht zulassen", betonte der KZBV-Vorsitzende. Stattdessen habe man darauf achten müssen, die Zahl der angestellten Vollzeitkräfte pro Vertragszahnarzt so zu erhöhen, dass die fachliche Anleitung und Überwachung weiterhin gegeben sei. Der Vorstand der KZBV sieht dies bei drei bzw. maximal vier angestellten Vollzeitkräften pro Vertragszahnarzt gegeben. Die Delegierten der Vertreterversammlung folgten dem Vorschlag und nahmen den eingereichten Antrag mehrheitlich an. 

Beschluss: Benachteiligung von Praxen gegenüber Z-MVZ reduzieren - Anzahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte je Vertragszahnärztin bzw. Vertragszahnarzt erhöhen

Beschluss: Benachteiligung von Praxen gegenüber Z-MVZ reduzieren - Anzahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte je Vertragszahnärztin bzw. Vertragszahnarzt erhöhen

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