Freier Verband Deutscher Zahnärzte

Schrader: "Der Ausverkauf der ambulanten Versorgung geht weiter!"

ck/pm
Das Bundeskabinett verabschiedete gestern das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) rügt, dass die dort vorgesehenen Regelungen zu arztgruppengleichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) den Weg für Investoren freimachen, die nur Renditen erzielen wollen und dadurch die Versorgung zerstören.

Der Entwurf sieht vor, die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich zu erweitern und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte zu erhöhen.

Bezüglich des für die Zahnärzteschaft wichtigen Themas MVZ sind allerdings keine Verbesserungen in den Gesetzentwurf eingeflossen, stellt der FVDZ fest. Die von der Zahnärzteschaft geforderte Rücknahme der Möglichkeit, arztgruppengleiche MVZ im vertragszahnärztlichen Bereich zu gründen, ist darin nicht vorgesehen.

Diese Bereichsausnahme ist aus Sicht des Verbandes jedoch essenziell, um die aktuelle Entwicklung des massenhaften Aufkaufs von Praxen, der Gründung von MVZ und der Kettenbildung aus purem Renditeinteresse von Private Equity Fonds entgegenzutreten.

Kapitalinvestoren, die nur die kurzfristige Gewinnabschöpfung im Blick haben, gefährden die Versorgung !

Der FVDZ sieht durch den Einfluss von Kapitalinvestoren, die keine langfristigen Versorgungsziele, sondern nur die kurzfristige Gewinnabschöpfung im Blick haben, die Versorgung gefährdet. Die Folge sei die Zerstörung der bewährten Versorgungsstrukturen.

Dazu der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader: „Der Ausverkauf der ambulanten Zahnheilkunde geht weiter. Vom BMG ist dazu aktuell offenbar keine Lösung zu erwarten, die eine anerkannt gute ambulante Versorgung erhalten soll. Der Freie Verband wird sich weiter für eine wohnortnahe, hochqualitative und flächendeckende Versorgung der Patienten starkmachen. Wir rufen die Bundesländer auf, die falsche Weichenstellung durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 zu korrigieren.“

Das TSVG soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten.

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