Corona-Impfverordnung soll weiter angepasst werden

Spahn folgt STIKO-Empfehlung für AstraZeneca

pr/ak
Gesellschaft
Die Corona-Impfverordnung wird erneut angepasst: Unter 60-Jährige, die ihre Erstimpfung mit AstraZeneca bekommen haben, sollen bei der Zweitimpfung einen mRNA-Impfstoff erhalten können. Das entspricht der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat jetzt einen Referentenentwurf zur weiteren Anpassung der Impfverordnung vorgelegt. Wie die Ärzte Zeitung berichtet, sollen Menschen unter 60 Jahren, die zuvor mit dem Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca geimpft wurden, nach zwölf Wochen mit einem anderen Impfstoff (mRNA-Impfstoff von BioNTech oder Moderna) erhalten können. Außerdem sollen künftig auch Betriebs- und Privatärzte in das Impfgeschehen eingebunden werden.

Einige Bundesländer haben Vaxzevria für die Impfung in Arztpraxen für alle Altersgruppen freigegeben. Die Priorisierung ist also dort aufgehoben. Dazu gehören Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Bayern und Berlin. Zur Begründung heißt es, die Ärzte vor Ort würden ihre Patienten genau kennen, sie wüssten, für wem dieser Impfstoff geeignet sei und sie könnten in den Praxen ausführlich beraten.

Gericht entscheidet: Keine freie Impfstoffwahl

Das Verwaltungsgericht in Aachen hat den Eilantrag eines 61-jährigen Mannes hinsichtlich dessen Corona-Impfung abgelehnt (Beschluss vom 21. April 2021; AZ: 7 L 243/21). Der Antragsteller wollte nicht mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca, sondern mit dem von BioNTech/Pfizer geimpft werden.

Einer Empfehlung der STIKO vom 1. April zufolge sollte der Impfstoff aufgrund des erhöhten Risikos für Sinus- und Hirnvenenthrombosen nach der Impfung nur noch für Personen über 60 Jahren verimpft werden. Demnach sollte das Vakzin von AstraZeneca prioritär für diese Altersgruppe verwendet werden. Dagegen hat sich der Mann gerichtlich wehren wollen.    

Das Gericht begründet seine Ablehnung damit, dass sich weder aus der Corona-Impfverordnung noch aus dem Grundgesetz ein Wahlrecht für freie Impfstoffwahl ergebe. In der Impfverordnung wird der Kreis der Impfberechtigten sowie die Impfreihenfolge festgelegt, aber keine Regelungen zur Verwendung des Impfstoffs. Auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) begründet kein Wahlrecht in Hinblick auf einen bestimmten Impfstoff. 

Außerdem konnte der Antragsteller nicht glaubhaft machen, dass in seinem Fall medizinische Gründe gegen eine Verwendung des Impfstoffs von AstraZeneca sprechen. Gegen den Beschluss kann der Mann jetzt Beschwerde einlegen.

Einen ähnlich erfolglosen Eilantrag zur Wahlfreiheit bei COVID-19 Impfstoffen gab es bereits im März dieses Jahres beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Auch dieses lehnte den Antrag eines Mannes auf die bevorzugte Impfung mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer oder Moderna mit derselben Begründung wie das Verwaltungsgericht Aachen ab (Beschluss vom 25.3.2021; AZ: 5 L 733/21.F und 5 L 713/21.F).

Am 22. April sagte Spahn im Bundesrat, er gehe davon aus, dass die Priorisierung bei den Impfungen gegen das Coronavirus im Juni aufgehoben werden könne. Im Mai solle demnach die dritte Prioritätengruppe geimpft werden. Dazu gehören über 60-Jährige und bestimmte Berufsgruppen. Das Impftempo nehme nun deutlich zu. Jeder Fünfte sei bereits einmal geimpft. Zugleich warnte Spahn davor, dass man gegen die dritte Welle nicht „animpfen“ könne. Dafür seien zunächst weitere Einschränkungen und das neue Infektionsschutzgesetz notwendig.

Anfang Juni noch kein Impftstoff für alle

Kanzleramtsminister Helge Braun machte am 23. April in einem Interview mit der „Augsburger Allgemeinen“ weiter Hoffnung: „Wenn die Hersteller so liefern, wie sie es uns versprochen haben, dann werden wir im Laufe des Mai so viel Impfstoff bekommen, dass wir allen, die eine Priorisierung haben, ein Impfangebot machen können und dann kann ab Juni begonnen werden, über die Betriebsärzte und über die Hausärzte auch die breite Bevölkerung zu impfen,“ sagte er der Zeitung.

Dennoch müsse man mit Wartezeiten rechnen: „Das heißt aber nicht, dass dann schon Anfang Juni für alle Impfstoff vorhanden sein wird.“ Es bleibe aber dabei, dass man bis zum Sommer jedem ein Impfangebot machen könne. Und: Es hänge nicht nur von der Menge des Impfstoffes ab, wie schnell der Impffortschritt vollzogen werde, sondern auch mit der Bereitschaft der Bürger, sich auch impfen zu lassen.

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