Referentenentwurf zu einem "Faire-Kassenwahl-Gesetz"

Spahn plant drastische Eingriffe in die Kassenlandschaft

pr
Eine bundesweite Öffnung der AOKs, eine Reform des Risikostrukturausgleichs und ein Risikopool für Hochkostenfälle: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant eine starke Umstrukturierung der gesetzlichen Krankenkassen.

Mit dem Referentenentwurf für ein "Faire-Kassenwahl-Gesetz" hat der Minister einen großen Umbau der Kassenlandschaft auf den Weg gebracht – mit drastischen Eingriffen in die Finanzen und Strukturen der GKV. Er will damit die vollständige Wahlfreiheit der Versicherten einführen und mehr Wettbewerb unter den Kassen fördern. Vor allem die elf regionalen AOKs sollen bundesweit geöffnet werden. Aber auch die regional zugänglichen IKKs und BKKs sind miteingeschlossen. BKKs, die als geschlossene Kassen (von Unternehmen) gelten, sind nicht betroffen. Für die Versicherten steht damit eine größere Auswahl an Kassen zur Verfügung, für die Kassen verschärft sich der Wettbewerb um niedrige Beiträge und bessere Angebote.

Den Finanzausgleich zwischen den Kassen (Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich, Morbi-RSA) will Spahn auf eine neue Grundlage stellen. Die Begrenzung des RSA auf bisher 80 Krankheiten als Datengrundlage wird aufgehoben, stattdessen soll ein sogenanntes Vollmodell greifen, das rund 300 Krankheiten erfassen soll. Auch die Ausgaben von Arzneimitteln sollen im RSA mit einbezogen werden.

Außerdem ist die Einführung einer Regionalkomponente geplant, es sollen regionale Variablen (wie etwa der Anteil von ambulant Pflegebedürftigen in einer Region) in den RSA mit einbezogen werden. Durch einen ergänzenden Risikopool sollen finanzielle Belastungen für einzelne Krankenkassen, die sich aus Hochkostenfällen ergeben, gemindert werden.

Zum Hintergrund: Weiterentwicklung der GKV

Quelle: BMG

Spahn will auch die Manipulationsanfälligkeit des RSA verhindern – und greift damit die vor zwei Jahren geführten Debatten über Manipulationen bei der Angabe von Diagnosen und Schweregrad der Krankheiten auf. Auffälligkeiten in den Diagnosekodierungen – insbesondere hohe Steigerungsraten, bei denen anzunehmen ist, dass sie auf Maßnahmen zur Beeinflussung der Kodierung durch die Krankenkassen beruhen - dürfen nicht zu einem finanziellen Vorteil für die entsprechende Kasse führen, heißt es dazu aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Durch die bundesweite Öffnung der Kassen soll es auch eine einheitliche Rechtsaufsicht durch das Bundesversicherungsamt geben. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes soll modernisiert werden. Er soll künftig nicht mehr aus ehrenamtlichen Vertretern, sondern aus Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen gebildet werden. Außerdem soll eine Quote eingeführt werden, um die Repräsentanz von Frauen in den Entscheidungsgremien (Vorstand und Verwaltungsrat) zu fördern.

Bereits im Vorfeld des Referentenentwurfs formierte sich Widerstand gegen die Pläne Spahns. Vier Länderminister warnten vor erheblichen Verwerfungen innerhalb des AOK-Systems und vor einer Schwächung des Kassenwettbewerbs. Zustimmung zum Gesetz kam von Seiten der Barmer und der DAK. Der AOK-Bundesverband spricht in einer ersten Stellungnahme hingegen von Zentralismus und Gleichmacherei.

Der Gesetzentwurf ist so ausgerichtet, dass er nicht den Bundesrat passieren muss. Vorgesehen ist eine Änderung im SGB V (§ 143).

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.