Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums

Spahn plant Verlängerung der "epidemischen Lage nationaler Tragweite"

silv
Ein Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sieht vor, das seit März 2020 geltende „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ neuerlich zu verlängern – diesmal um drei Monate.

Das Gesetz würde dann bis Ende Juni 2021 gelten. „Angesichts der nach wie vor dynamischen Lage in Hinblick auf die Verbreitung. Vor allem der neuen Mutationen des Coronavirus (…) ist es notwendig, die Geltung der gegenwärtig geltenden Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen über den 31. März 2021 zu verlängern“, heißt es als Begründung in dem Gesetzentwurf.

"Epidemische Lage" ist ein befristeter Zustand

Zu Beginn der Pandemie, im März 2020, hatte der Bundestag die „epidemische Lage“ befristet auf zwölf Monate ausgerufen. Innerhalb dieser Frist hat die Regierung das Recht, ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie zu erlassen.

Mit Verlängerung der Lage-Einschätzung erweitert sich auch der Zeitraum, in dem der Bundesgesundheitsminister im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes quasi „im Alleingang“ auch kurzfristig Entscheidungen treffen darf. Diese Vorgehensweise hatte in den vergangenen Monaten mehrfach zu Unmut unter Bundestagsabgeordneten geführt, die sich politisch übergangen fühlten und sich gerade in Pandemiezeiten mehr Mitspracherecht wünschten, wenn es zum Beispiel um eingeschränkte Reiserechte oder Impf- und Testvorgaben ging.

Bundesregierung möchte Ausnahmeregelungen weiterführen 

Mit der jetzt anstehenden Gesetzesinitiative will die Bundesregierung verhindern, dass alle Regelungen, die bisher auf der seit März 2020 geltenden Ausnahme-Rechtsgrundlage basieren, Ende März auslaufen. Als Begründung werden in dem Gesetzentwurf die „nach wie vor dynamische Lage“ der Pandemie und die „neuen Mutationen des Coronavirus“ betont.

Die Formulierungshilfe soll kurzfristig in der kommenden Woche in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden. Anvisiert ist eine Verabschiedung in der ersten Märzwoche. Mit dem geplanten Datum der Verlängerung Ende März 2021 bleibt der Bundesregierung nach eigenem Bekunden ausreichend Zeit, im Fall einer weiteren Verlängerung des Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine Entscheidung treffen zu können. 

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