Telematikinfrastruktur

T-Systems erhält Zulassung für Praxisausweis-Ausgabe

nb/pm
Nach der Bundesdruckerei hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit T-Systems einen zweiten Anbieter für die Ausgabe von elektronischen Praxisausweisen an Zahnarztpraxen zugelassen.

„Von dem neuen Anbieter erhoffen wir uns mehr Wettbewerb und mehr Bewegung in der Preisgestaltung der Praxisausstattung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur", sagt der für die TI zuständige, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Karl-Georg Pochhammer. Bisher habe sich das Angebot an technischen Komponenten leider verhaltener entwickelt, als angenommen.

Der elektronische Praxisausweis – Fachbezeichnung Security Module Card Typ B (SMC-B) - dient der gesicherten Anmeldung an die Telematikinfrastruktur (TI). Praxen können den Ausweis über das Portal der für sie zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) beantragen.

"Die Zahnärzteschaft ist nicht der Zahlmeister für Versäumnisse der Industrie!"

Der Anschluss von bundesweit rund 45.000 Zahnarztpraxen mache grundsätzlich Fortschritte, allerdings sei der gesetzlich vorgesehene Zeitplan für den Rollout nicht zu halten. „Eine Fristverlängerung für die flächendeckende Anbindung der Praxen, die wir bereits mehrfach gefordert haben, halten wir weiterhin für zwingend geboten. Jetzt ist der Bundesgesundheitsminister gefragt, bei den bislang vorgegebenen Fristen die nötige Flexibilität zu zeigen. Die Zahnärzteschaft ist nicht der Zahlmeister für Versäumnisse der Industrie!", betont Pochhammer.

Nach aktuellen Stand muss ab dem 31. Dezember 2018 das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) in allen Praxen möglich sein. Für diesen Datenabgleich ist ein zertifizierter Anschluss einer Praxis an die TI erforderlich. Die KZBV hält die Verlängerung der Frist für unumgänglich - mindestens bis zum 1. Juli 2019, idealerweise aber bis zum 31. Dezember 2019.

Fehlender Wettbewerb: Nur ein Hersteller bietet Konnektoren an

Anders als bei den Praxisausweisen gibt es für Konnektoren nach wie vor nur einen einzigen Hersteller. Dass bis Ende des Jahres alle Praxen mit einer ausreichenden Zahl an Konnektoren ans Netz gehen können, ist aus Sicht der KZBV nahezu ausgeschlossen. Erfolgt die Anbindung an die TI nicht fristgerecht, sieht das Gesetz finanzielle Sanktionen für die Praxen in Form von Honorarabschlägen vor.

Pochhammer kündigte an, dass die Pauschalen für die Finanzierung der Ausstattung für den TI-Anschluss aufgrund der seit Beginn des 2. Quartals bestehenden Unterdeckung neu festgelegt werden müssen. Um angesichts der aktuellen Marktsituation eine für die Praxen grundsätzlich kostendeckende Finanzierung herzustellen, laufen derzeit Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband.

Ausbau der Telematikinfrastruktur

Ausbau der Telematikinfrastruktur

Weitere Informationen stellt die KZBV in ihrer Praxisinformationhttp://www.kzbv.de/anbindung-an-die-telematikinfrastruktur.1163.de.htmlsowie auf ihrerhttp://www.kzbv.de/telematik-und-it.60.de.html - external-link-new-windowzur Verfügung. Die Inhalte werden fortlaufend aktualisiert.

Zum Hintergrund: Zahnärzte müssen für den Anschluss an die TI nicht selbst aufkommen. Sie erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erstausstattung und Betrieb. Der fehlende Wettbewerb bei den Konnektor-Anbietern hat jedoch zu einer Preislage geführt, die eine Nachverhandlung der Pauschalen erforderlich macht. Die Möglichkeit der Anpassung der Pauschalen an die tatsächliche Marktsituation ist fester Bestandteil der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen KZBV und GKV-SV.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.