Neues Gesetz

Tabakwerbung verschwindet bald fast überall

silv
Der Bundesrat stimmt heute über ein vom Bundestag beschlossenes Verbot von Tabak-Werbung ab. Bei Plakat- und Kinowerbung sowie bei Marketingaktionen soll es künftig drastische Beschränkungen geben.

Kinowerbung wird im „Zweiten Gesetz zur Änderung des "Tabakerzeugnisgesetzes“ stark eingeschränkt. Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sein können, ist Tabakwerbung künftig generell verboten. Bisher galt eine zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr, diese wird abgeschafft. Damit, so der Bundesrat auf seiner Website, ist „Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.“

Generell verboten ist auch die Außenwerbung für Tabakprodukte, Straßenwerbung für Zigaretten wird fast gänzlich verschwinden. Es gibt künftig nur noch wenige Flächen, auf denen diese erlaubt ist, etwa auf Außenflächen und in Schaufenstern von Fachhandelsgeschäften.

Gratisproben sind künftig verboten

Das Verteilen von Gratisproben auf Veranstaltungen oder das Verschenken von Zigaretten in Verbindung mit Gewinnspielen ist künftig ebenfalls verboten. Alle heute im Bundesrat beschlossenen Punkte ergänzen die bereits in Deutschland umgesetzte EU-Richtlinie (2014/40/EU). Die EU-Tabakproduktrichtlinie verfolgt angesichts der besonders schädlichen Wirkungen von Tabakerzeugnissen auf die Gesundheit einen verbesserten Schutz vor den Gefahren des Rauchens, besonders Jugendliche sollen vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen abgehalten werden.

E-Zigaretten und Nikotin-Zigaretten werden gleichgestellt

Alle geplanten Verbote sollen stufenweise in Kraft treten: Ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für E-Zigaretten. Die veränderten Vorgaben für Kinowerbung und ein Verbot von Gratisproben sollen schon ab dem 1. Januar 2021 gelten. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hatten den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes in den Bundestag eingebracht.

Das Gesetz stellt nikotinfreie Produkte wie zum Beispiel E-Zigaretten und bestimmte Nachfüllbehälter nikotinhaltigen Produkten gleich.

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