Termingarantie beim Facharzt nur mit Überweisung

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Gesetzlich Versicherte, die die Termingarantie beim Facharzt in Anspruch
nehmen wollen, werden grundsätzlich eine Überweisung benötigen.
Ausgenommen sind nur Besuche beim Frauen-, Augen- und beim
Kinderarzt.

Mit der Termingarantie setzt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Geplant ist demnach, dass Kassenpatienten künftig nicht länger als vier Wochen auf einen Termin warten müssen. Stattdessen soll ihnen der Termin spätestens binnen einer Woche von der Terminservicestelle mitgeteilt werden.

Eine Überweisung ist noch keine Garantie

Wie aus dem Entwurf des "Versorgungsstärkungsgesetzes" hervorgeht, bedeutet eine Überweisung allein allerdings noch keine Garantie, auch vermittelt zu werden. Es muss auch ersichtlich sein, dass sich ohne weiteren Arztbesuch der Zustand des Versicherten verschlechtern könnte. 

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Servicestellen aufbauen. Dabei können sie - müssen aber nicht - mit den Kassen zusammenarbeiten, berichtet die "Rheinische Post". Spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes 2015 sollen die Servicestellen ihre Arbeit aufnehmen.

Aufgeklärt über das Recht auf die zweite Meinung

Das "Versorgungsstärkungsgesetz" regelt weitere Punkte zugunsten der Versicherten. Etwa müssen Patienten künftig vor einer OP mündlich vom Arzt darüber aufgeklärt werden, dass sie eine zweite ärztliche Meinung einholen können. Diese Aufklärung muss spätestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff stattfinden. Außerden werden Praxisärzte und  Kliniken bei der Notfallversorgung zur Zusammenarbeit verpflichtet.

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