TK will neue Ärztebezahlung

ck/dpa/pm
Die Bezahlung der rund 160.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland soll nach einem Vorschlag der Techniker Krankenkasse (TK) völlig umgekrempelt werden. Statt Pauschalen pro Quartal sollte es Preise für die einzelnen Leistungen der Mediziner geben.

Die größte gesetzliche Kasse beruft sich dabei auf ein Modell des Forschungsinstituts IGES, das die Kasse damit beauftragt hatte, Reformvorschläge zu entwickeln.  Ärzte könnten so zielgerichteter und bedarfsgerechter behandeln. Über- und Unterversorgung würden entfallen.

Viel Geld, wenig Zufriedenheit

Rund 30 Milliarden Euro zahlen die Krankenkassen der TK zufolge jedes Jahr für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland. Die Verteilung der Gelder unter den 150.000 Ärzten gebe immer wieder Anlass für Unfrieden - zwischen Kassen und Ärzten ebenso wie innerhalb der Ärzteschaft.

Und trotz der vielen Milliarden erleben auch Patienten unzufriedene Ärzte und haben Schwierigkeiten, zeitnah an Behandlungstermine zu kommen, so die Techniker Krankenkasse (TK) anlässlich der Vorstellung des IGES-Gutachtens "Reform der ärztlichen Vergütung im ambulanten Sektor“.

Trennung in Fixkosten und variable Kosten

Das Modell des IGES Instituts sieht eine Trennung der Vergütung in Fixkosten und variable Kosten vor. Die einzelnen Leistungen werden definiert und mit einem Preis versehen, der vor jedem Quartal bekannt ist und nicht nachträglich reduziert wird.

Die variablen Kosten, in denen auch der "Arztlohn" enthalten ist, werden für alle erbrachten Leistungen vergütet, die Fixkosten (zum Beispiel die Praxisausstattung) nur so lange, bis sie gedeckt sind. Damit sinkt der Anreiz unnötiger Mengenausweitung. Gleichzeitig erhöht sich die Planbarkeit und Transparenz für die Ärzte.

Erfahrungen mit Einzelleistungsvergütungen

Der IGES-Bericht verweist auch auf bisherige Erfahrungen mit Einzelleistungsvergütungen. Er nennt hier die Vergütungen in der PKV und für das GKV-System den zahnärztlichen Sektor und die extrabudgetären ärztlichen Leistungen.

Zu den vertragszahnärztlichen Leistungen in der GKV heißt es unter anderem: „Im zahnärztlichen Bereich mag es schwieriger sein, die Leistungsmenge auszuweiten, trotzdem ist es bemerkenswert, dass auch innerhalb der GKV eine weit ausgedehnte ELV ohne spürbare Mengenausweitung besteht."

Und weiter: "Die Kombination von ELV-artiger Vergütung und Budgetbegrenzung funktioniert in der vertragszahnärztlichen Versorgung vermutlich auch deshalb reibungsloser als in der vertragsärztlichen Versorgung, weil Zahnärzte größere Teile ihres Einkommens aus privater Liquidation generieren (können), insbesondere im Bereich des Zahnersatzes (Festzuschuss-System). Die Vergleichbarkeit mit den Vertragsärzten ist daher eingeschränkt. Trotzdem ist festzuhalten, dass ein eher ELV-artiges System hier auch in der GKV funktioniert."

Der Vize-Chef der TK, Thomas Ballast, nannte mit der Umstellung wohl verbundene einmalige Ausgabensteigerungen von 5,4 bis 5,9 Prozent vertretbar. "Wir hätten es mit einer einmaligen Steigerung zu tun, die sich durch einen Zuwachsverzicht im Folgejahr sogar vollständig kompensieren ließe", sagte Ballast. 

Planbare Honorare

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, begrüßte den Vorstoß. Heute wüssten die Ärzte nicht, was sie am Ende des Quartals verdienen. „Einzelleistungen zu festen Preisen sind unverzichtbarer Bestandteil einer angemessenen und planbaren Vergütung“, so Gassen. Das ärztliche Honorar müsse endlich wieder planbar werden, forderte Dr. Gassen. Denn wer möchteschon Tag für Tag vollen Einsatz leisten, wenn er nicht wisse, was er am Ende des Quartalsverdient.

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