VDZM fordert Pflegepraktikum

ck/pm
Nach Ansicht der Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM) reicht es nicht aus, dass eine Zahnarzthelferin viermal jährlich den Pflegebedürftigen aufsucht und eine Zahnreinigung durchführt. Solche Vorstellungen griffen zu kurz.

Vielmehr gehe es darum, jeden Tag für eine gute Zahn-, Mund- und Prothesenpflege zu sorgen, auf eine zuckerarme Ernährung zu achten und Fluorid anzuwenden. Die Pfleger seien aber aufgrund mangelnder Kenntnisse dazu nicht ausreichend in der Lage.

Deshalb sei es dringend erforderlich, durch mehr Information und eine spezielle Aus- und Weiterbildung der Pfleger und Betreuer die Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen, pflegebedürftigen Behinderten und Demenzerkrankten zu verbessern. Ehrgeiziges Ziel könnte die Sicherstellung einer Mundgesundheit sein, die der einer vergleichbaren Altersgruppe der Normalbevölkerung entspricht oder sogar noch besser ist.

Die Kompetenz der Pflegenden stärken

Zentraler Punkt der Verbesserungsvorschläge: die Stärkung der Mundgesundheitskompetenz der Pflegenden. Die VDZM fordert das Bundesgesundheits- und das Familienministerium auf, die Zahnpflege in der Altenpflege-Ausbildung verpflichtend zu verankern.

Ebenfalls müsse man die pflegenden und betreuenden Berufsgruppen gezielt weiterbilden, damit sie durch ihre Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Anleitungen die häuslich Pflegenden unterstützen darin können, ihre Kompetenz zu erweitern.

Mindestens einmal im Jahr müsse der Zahnarzt die Betroffenen untersuchen. Außerdem sollte bei der Reform der zahnärztlichen Approbationsordnung ein Pflegepraktikum berücksichtigt werden, um den angehenden Zahnmedizinern auf diese Weise Kenntnisse über das Pflegesystem und altersgerechte Versorgungsformen zu vermitteln.

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