Verweis auf neues Rechtsgutachten

Verbraucherschützer fordern Neustart der UPD

mg
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) muss neu aufgestellt werden, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Verweis auf ein Rechtsgutachten. Dabei geht es vor allem um die Sicherstellung einer tatsächlichen Unabhängigkeit.

Der vzbv hatte ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das jetzt vorliegt und konkrete Vorschläge macht, wie eine Reform der UPD aussehen könnte. Im Mittelpunkt steht "die dauerhafte Anbindung an die Zivilgesellschaft" und die "Sicherstellung der tatsächlichen Unabhängigkeit in organisatorischer und finanzieller Hinsicht".

„Die Unabhängige Patientenberatung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher enorm wichtig, aber das Beratungsangebot ist noch immer zu wenig bekannt. Qualität und Kontinuität in der Arbeit sowie eine ausreichende Präsenz der Beratung vor Ort fehlen", kommentiert vzbv-Vorstand Klaus Müller die Ergebnisse in einer Mitteilung . „Wir brauchen ein besseres und nachhaltigeres Beratungsangebot im Sinne der Patientinnen und Patienten.“ 

Das Rechtsgutachten von Prof. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg, hat drei zentrale Ergebnisse:

Ein Verzicht auf die regelmäßige Neuausschreibung und eine dauerhafte institutionelle Verstetigung sind rechtlich zulässig. Hintergrund: Sowohl der Bundesrechnungshof als auch die damalige Patientenbeauftragte der Bundesregierung hatten eine Verstetigung befürwortet, "um personelle Kontinuität zu gewährleisten und damit auch dauerhaft Kompetenzen und Wissen in den Einrichtungen zu generieren".

Die Finanzierung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung könnte grundsätzlich wie bislang aus beitragsgestützten Fördermitteln erfolgen. Wenn mit „Verbraucherinnen und Verbrauchern“ auch PKV-Versicherte gemeint sein sollen, müsse jedoch konsequenterweise eine obligatorische Beteiligung des PKV-Verbands an der Finanzierung der UPD vorgesehen werden. Sieht man die Arbeit der UPD als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, sei aber auch eine Steuerfinanzierung denkbar. Dies würde nicht nur die finanzielle, sondern auch die organisatorische Unabhängigkeit vom Spitzenverband der Krankenkassen sicherstellen.

Laut Gutachten ist die aktuelle Rechtsform gGmbH nicht zu beanstanden. Der Träger sollte in jedem Fall "eine gemeinnützige und freie Organisation sein, um eine bessere Anbindung an die Zivilgesellschaft zu gewährleisten".

Gutachten bestätigt Kritik des Bundesrechnungshofs

Das Gutachten nimmt auch Bezug auf die Kritik des Bundesrechnungshofs am derzeitigen Träger der UPD. Der Bundesrechnungshof hatte unter anderem bemängelt, dass bis zum Ablauf der aktuellen Förderphase 20 Millionen Euro ­– und damit rund ein Drittel der Fördersumme – an den Mutterkonzern der Unabhängigen Patientenberatung gGmbH fließen. Die Abhängigkeit in wirtschaftlicher, organisatorischer und teilweise personeller Hinsicht sei geeignet, den Eindruck fehlender Unabhängigkeit und Neutralität in der Beratung hervorzurufen.

„Entscheidend ist für den vzbv, dass die Unabhängige Patientenberatung gestärkt aus einer Reform hervorgeht. Ihre wichtigen Aufgaben sollten von der Zivilgesellschaft qualitätsgesichert wahrgenommen werden", sagt Müller. "Unser Gutachten zeigt hier Möglichkeiten auf und soll ein konstruktiver Beitrag für die Weiterentwicklung sein.“

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