Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung

Viele Patienten haben zusätzlichen Informationsbedarf

ck/pm
Ob Zweitmeinung, Akteneinsicht oder Gewährleistungspflichten: Viele Patienten sind sich ihrer gesetzlich verankerten Rechte nicht bewusst und haben Bedarf an zusätzlichen Informationen. Das zeigt der 4. Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung, der heute von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) vorgestellt wurde.

2019 führten die  Zahnärztlichen Patientenberatungsstellen bundesweit 33.488 Beratungen durch, 2018 waren es 35.532. Im Fokus der diesjährigen Auswertung stehen Anfragen zu Patientenrechten sowie zu Leistungsansprüchen von Versicherten gegenüber ihrer Kasse.

Im Fokus: Patientenrechte und Leistungsansprüche

Mehr als 5.100 Mal wurden die Beratungsstellen wegen patientenrechtlicher Belange kontaktiert. Dabei ging es um die Einsicht in die eigenen Krankenunterlagen, die Einholung einer Zweitmeinung und die Frage der Gewährleistungspflicht bei einer Versorgung mit Zahnersatz. Auskünfte über den Umfang von Leistungen der Krankenkassen und die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen wurden mehr als 1.600 Mal eingeholt. Auch diese Anfragen drehten sich oft um Zahnersatz, gefolgt von Leistungsansprüchen bei zahnerhaltenden Therapien.

Zentrale Ergebnisse des Jahresberichts zur Evaluation der Zahnärztlichen Patientenberatung

Zentrale Ergebnisse des Jahresberichts zur Evaluation der Zahnärztlichen Patientenberatung

  • Insgesamt 86 Prozent der Ratsuchenden sind gesetzlich krankenversichert, etwa 6 Prozent haben eine private Krankenversicherung. Das entspricht in etwa den jeweiligen Anteilen der Allgemeinbevölkerung.

  • In mehr als drei Viertel der Fälle konnte das Anliegen der Patienten bereits durch Wissensvermittlung geklärt werden.

  • Die Beratungsgespräche erfolgen in den meisten Fällen (73 Prozent) telefonisch.

  • Rund 55 Prozent aller Beratungen betreffen Kosten- und Rechtsthemen.

  • Beim Thema „Patientenrechte“ machten Fragen zur Einsicht in Krankenunterlagen und zur Zweitmeinung zusammen fast zwei Drittel der Anfragen aus. Beim Thema „Leistungen der Kostenträger“ wurden vor allem Zahnersatz (32 Prozent) und konservierende Zahnheilkunde (25 Prozent) nachgefragt.

„Die zahnärztlichen Beratungsstellen sind bei den Patienten voll etabliert, wie die gleichbleibend hohe Zahl der Beratungsgespräche bestätigt", stellte BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich fest. "Qualifizierte Informationen rund um die zahnmedizinische Versorgung sind stark nachgefragt, Patienten haben das Bedürfnis nach kompetenten Ansprechpartnern."

Wie die Auswertung der Beratungsgespräche zeige, hätten die Ratsuchenden zusätzlichen Informationsbedarf, seien sich über ihre Patientenrechte nicht im Klaren oder verstünden die Verantwortlichkeiten im Gesundheitssystem nicht genügend.

Erster Ansprechpartner bleibt immer der eigene Zahnarzt

Oesterreich: "Die Zahnärztliche Patientenberatung kann bei solchen Schwierigkeiten individuelle Aufklärung und Vermittlung sowie rechtliche Orientierung leisten. Erster Ansprechpartner für die Patienten bleibt aber immer der eigene Zahnarzt."

Aus Sicht der BZÄK ergehe aus den Erkenntnissen des Berichts der Auftrag an alle Akteure im Gesundheitswesen, Patienten, insbesondere die vulnerablen Gruppen, noch ausführlicher und umfangreicher aufzuklären. "Die Zahnärztliche Patientenberatung hilft, deren Informationsbedürfnis nachzukommen sowie deren Gesundheitskompetenz zu steigern“, betonte Oesterreich. Für die Zahnärztliche Patientenberatung sei die Betreuung vulnerabler Gruppen ein wichtiger Schwerpunkt ihrer Arbeit, der künftig noch an Bedeutung gewinnen werde.

Aufklärung und Beratung müssen noch umfassender erfolgen

„Der Bedarf an fachlich fundierten Informationen ist ungebrochen", bekräftigte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. Zugleich seien die Ergebnisse Ausdruck von großem Vertrauen und Wertschätzung: §Wir sind mit unserer Beratung auf gutem Weg, die erste Anlaufstelle für Fragen und Anliegen aller Art rund um die zahnärztliche Versorgung zu werden. Die Menschen nehmen das kostenfreie Angebot der Zahnärzteschaft gerne in Anspruch und legen Wert auf die Expertise."

Seit vielen Jahren leiste die Zahnärzteschaft damit einen erheblichen Beitrag, um Patienten mit Sachkompetenz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und ihnen Hilfestellung zu geben. Eßer: "Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse sind zugleich ein Signal an Körperschaften und Vertragspartner auf Bundes- und Landesebene: Aufklärung und Beratung müssen noch umfassender und gezielter erfolgen, um für mehr Transparenz in einem immer komplexeren Leistungsgeschehen zu sorgen."

Das Ziel ist der informierte Patient

Ungeachtet ihrer Lebensumstände müssten alle Menschen einen gleichberechtigten, barrierearmen Zugang zur Versorgung und zu zahnärztlichen Präventionsleistungen haben. Entscheidend für eine auf Vertrauen basierende Zahnarzt-Patient-Beziehung sei zunächst eine allgemeinverständliche Aufklärung in der Praxis. "Das Ziel ist der informierte Patient, der mit seinem Behandler auf Augenhöhe eine Entscheidung zu möglichen Therapieoptionen fällt", Verdeutlichte Eßer. Die Patientenberatung nehme dann wichtige Ergänzungs- und Mittlerfunktionen wahr: "So behält der Berufsstand die unterschiedlichen Informationsbedarfe über die gesamte Behandlungsstrecke im Blick und trägt zur weiteren Verbesserung der Mundgesundheitskompetenz bei.“

Die Zahnärztliche Patientenberatung

Die Zahnärztliche Patientenberatung

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