Vorratsdatenspeicherung von ärztlichen Gesprächen

sg
Der Gesetzgeber hält das Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten offenbar nicht für schützenswert: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten sind jedenfalls bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung nicht von der Speicherpflicht der Telefondaten ausgenommen. In einer gemeinsamen Stellungnahme wenden sich die Spitzenverbände der Heilberufler jetzt gegen den Gesetzentwurf.

Als Reaktion auf den Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicher- und einer Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten seitens der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion, haben Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Bundesapothekenkammer und Bundeszahnärztekammer an die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz sowie für Gesundheit eine gemeinsame Stellungnahme geschickt. Darin appellieren sie angesichts der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.

Überwachung des Telefons

Hintergrund: Der Gesetzentwurf sieht vor, "Verkehrsdaten" für zehn Wochen, "Standortdaten" für vier Wochen zu speichern. "Verkehrsdaten" sind Daten, die beim Telefonieren entstehen. Konkret geht es um die Frage, wer mit wem und wie lange telefoniert hat. "Standortdaten" bezeichnet den Ort, von dem jemand mit einem Handy telefoniert hat, was über GPS ermittelt werden kann. Die kürzere Speicherdauer der Standortdaten soll verhindern, dass Bewegungsprofile von Telefonierenden erstellt werden können.

Von der Speicherpflicht der Verkehrsdaten ausgenommen werden sollen Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten und einer besonderen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Diese Vertrauensverhältnisse sollen dadurch geschützt werden. Allerdings sind in diese Regelung nicht einbezogen Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten, obwohl zu ihnen ein entsprechendes schutzwürdiges Vertrauensverhältnis besteht, wie es in der Mitteilung heißt.

Das Vertrauen wird untergraben

Die Gespräche zwischen den Heilberuflern und ihren Patienten sind demnach besonders schutzbedürftig und machen es auch im Rahmen der Telekommunikation erforderlich, den Patienten die Sicherheit zu geben, dass die Kontaktaufnahme zu Angehörigen der Heilberufe keine negativen Konsequenzen nach sich ziehen.  

Dieses Vertrauen werde durch die Vorratsdatenspeicherung in der jetzt vorgesehenen Form untergraben. Alle Patienten benötigen die Möglichkeit, sich jederzeit auch telefonisch, vor allem in Krisensituationen, an den Arzt oder Psychotherapeuten wenden zu können und auf die uneingeschränkte Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit ihrer Gespräche bauen zu können: "Schon das Gefühl einer Registrierung kann eine unter Umständen überlebensnotwendige Kontaktaufnahme verhindern." 

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