KZBV und BZÄK zur aktuellen Lage

"Wir stehen als Zahnärzte in der Verantwortung!"

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"Es geht um die Sicherstellung der Versorgung und die Sicherung der Existenz der Praxen!" Nach einer Sitzung in Köln informierten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) über die aktuelle Situation und die zahnärztliche Notfallversorgung von Infizierten und Erkrankten.

Am Dienstagnachmittag informierten der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer, der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges und BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel  über die aktuelle Lage in der zahnärztlichen versorgung. In dem Zusammenhang stellten sie klar, dass „von oben“ angeordnete Praxisschließungen, wie von Teilen der Zahnärzteschaft gefordert, nicht zur Diskussion stehen - und auch gar nicht möglich sind.

Die Zahnärzteschaft ist in einer Ausnahmesituation - und gefordert

„Wir befinden uns derzeit in einer so nicht gekannten Ausnahmesituation, die nach jetzigem Stand länger andauern könnte", verdeutlichte Engel. "Wir sind als Zahnärzte gefordert, unsere Patienten auch in dieser Situation zu versorgen!"

Es gehe um die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung bei gleichzeitiger Sicherung der Existenz der Praxen angesichts zurückgehender Patientenzahlen, erklärte Eßer. Die dazu erarbeiteten Forderungen und Konzepte seien eng abgestimmt, man stehe im sehr engen Austausch miteinander und ebenso mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der in dieser Situation als Gesprächspartner immer erreichbar sei.

Für die zahnärztliche Versorgung von Patienten, die mit dem Virus infiziert, an Covid-19 erkrankt oder in Quarantäne sind und eine unaufschiebbare zahnärztliche Behandlung benötigen, haben KZBV und BZÄK der Politik Lösungsvorschläge unterbreitet, die positiv aufgenommen wurden und jetzt auf Bundes- und Landesebene beraten werden. Man hoffe, dass diese Vorschläge angenommen und zügig umgesetzt werden. Auch die KZVen und Kammern auf Länderebene stehen demzufolge dazu in engem Austausch mit den zuständigen Ministerien.

Die Zahl der zahnärztlichen Corona-Notfälle ist überschaubar

Wegen der benötigten speziellen Schutzkleidung und Schutzausrüstung für die Behandlung dieser Patientengruppe stehe man ebenfalls in engem Kontakt mit dem BMG. Die Beschaffung erfolge jetzt wie angekündigt zentral und der Bedarf der Zahnärzteschaft für diese Notfallbehandlungen werde berücksichtigt.

Die Zahl der Patienten, die zur Gruppe infiziert/erkrankt/unter Quarantäne gehören und gleichzeitig einen unaufschiebbaren zahnmedizinischen Behandlungsbedarf haben, sei nach den Berechnungen der KZBV eher überschaubar, führte Hendges aus. Dennoch müsse für diese Patienten eine Behandlungsmöglichkeit sichergestellt werden. Dies versuche man mit den vorgeschlagenen Konzepten schnellstmöglich zu erreichen.

Die Versorgung mit Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln

Die Versorgungslage mit Mund-Nasen-Schutz, Handschuhen und Desinfektionsmitteln sei in einigen Regionen schwierig, zum Teil seien die Materialien nicht verfügbar. Man stehe auch hier in engem Kontakt mit Spahn und seinem Ministerium, um schnellstmöglich eine Versorgung wieder zu ermöglichen. Ebenso gebe es einen Austausch mit Herstellern und Handel.

Abschlagszahlungen zur Praxisexistenzsicherung

Ein weiterer wichtiger Punkt der Sicherstellung seien die Abschlagszahlungen aus der vertragszahnärztlichen Versorgung an die Zahnarztpraxen, damit diese auch bei zu erwartenden deutlich zurückgehenden Patientenzahlen wirtschaftlich handlungsfähig bleiben.

Mit den KZVen sei vereinbart, dass diese mit den Krankenkassen regional entsprechende Regelungen aushandeln. Die Zahlungswege zwischen Kassen und KZVen einerseits und zwischen KZVen und Zahnärzten andererseits seien nach Feststellung aller KZVen auch in Fällen von Corona-bedingten Schließungen immer gewährleistet. Auch sollen Wege gefunden werden, die Abschlagszahlungen zumindest für 2020 auf dem Niveau der Vorjahre zu halten, erklärte Hendges.

„Die Praxen sollen so in die Lage versetzt werden, ihre Zahlungsfähigkeit zu erhalten. Zudem ist es unser Ziel, Einnahmeausfälle aus Kassenleistungen und Zuzahlungen wegen ausbleibender Patienten durch entsprechende staatliche Unterstützungsmaßnahmen zu kompensieren“, erklärte Eßer. Diese Forderung habe man bereits vorgetragen und werde darauf drängen, dass auch die Zahnarztpraxen unter einem Rettungsschirm abgesichert werden, wie er jetzt für Krankenhäuser angekündigt worden sei.

Hier sei man mit den Ministerien auf Bundes- und Länderebene, den Krankenkassen und dem GKV-Spitzenverband in engem Austausch, um die Existenz der Zahnarztpraxen und damit die zahnärztliche Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen.

Zahnärzte dürfen ihre Verantwortung jetzt nicht abgeben!

Alle drei stellten heraus, dass die Zahnärzte ihre ärztliche Verantwortung in dieser Krisensituation nicht abgeben könnten. Es stünden bei allen Körperschaften umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung, die ständig an die neuen Anforderungen angepasst würden.

Jeder Zahnarzt und jeder Zahnärztin müsse in der Lage sein, eine individuelle Risikoabwägung durchzuführen und – unter Berücksichtigung der medizinischen und hygienischen Voraussetzungen – mit dem Patienten zu entscheiden, welche Behandlungen durchgeführt werden sollten oder müssten und welche aufgeschoben werden könnten. Dabei sei zu berücksichtigen, so Engel, dass durch das Aufschieben kein zusätzlicher Behandlungsbedarf oder gar Schaden für den Patienten entstehen dürfe.

Alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen müssen zusammenstehen

„Wir wissen nicht, wie lange diese Situation so noch andauern wird“, räumte Engel ein. In dieser schwierigen Situation müssten alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen zusammenstehen und die Bevölkerung weiter so gut wie möglich medizinisch versorgen.

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