Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Zahnärzteschaft unterstützt Petition für Fristverlängerung

nb/pm
Mit einer Petition wird derzeit gefordert, dass das Bundesgesundheitsministerium die gesetzliche Frist für die verpflichtende Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur verlängert. Die KZBV unterstützt dies ausdrücklich.

Schon mehrfach in den vergangenen Monaten hatte sich die Vertragszahnärzteschaft für eine Verlängerung der bestehenden gesetzlichen Frist für die Anbindung von Zahnarzt- und Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) ausgesprochen. Bis Ende Juli konnten aufgrund des geringen Wettbewerbs bei den Komponenten zum Anschluss an die TI erst rund 8.000 Zahnarztpraxen an Deutschlands größtes digitales Gesundheitsnetz angeschlossen werden. Nach den rechtlichen Vorgaben müssen bis Januar 2019 jedoch alle Praxen angeschlossen sein, sonst drohen ihnen unangebrachte Strafen in Form eines Honorarabzugs in Höhe von einem Prozent.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Ländern unterstützen deshalb ausdrücklich eine entsprechende Petition der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an den Deutschen Bundestag. In der Petition wird gefordert, dass die gesetzliche Frist für die Anbindung der Praxen an die TI durch den Gesetzgeber zeitnah verlängert werden muss.


"Als Berufsstand setzten wird uns bekanntlich seit langem für eine Verlängerung dieser sinnlosen Frist um mindestens ein Jahr ein und haben diese berechtigte Forderung an die Politik unter anderem auch durch diverse Beschlüsse unserer Vertreterversammlungen vielfach untermauert", sagt Dr. Karl-Georg Pochhammer, der für die TI zuständige stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV. "Denn dass bis Ende 2018 alle 45.000 Praxen ans Netz gehen, erscheint aus Sicht der KZBV und auch weiterer Beteiligter völlig ausgeschlossen."

"Wir lassen und nicht für eine Marktsituation haftbar machen, die wir nachweislich nicht zu verantworten haben"


Dr. Pochhammer weiter: "Derzeit stapeln sich bei den wenigen Herstellern die Bestellungen der Zahnärzte für die Konnektoren. Im Hinblick auf die Anbindung an die TI sind die Sanktionen also mehr als ungeeignet und werden von uns als gänzlich untaugliches Instrument für die Beschleunigung komplexer Abläufe mit vielen Akteuren grundsätzlich abgelehnt. Wir lassen uns nicht für eine Marktsituation haftbar machen, die wir nachweislich nicht zu verantworten haben, die wir nicht steuern können und für die wir folglich auch nicht zur Kasse gebeten werden wollen! Der Vorstand der KZBV ruft daher alle Zahnarztpraxen in ganz Deutschland auf, die Initiative der Ärzteschaft per Unterschrift zu unterstützen!"

Die Petition der Ärzte und Psychotherapeuten an den Deutschen Bundestag kannentsprechende Petition der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeutenoder als schriftlicher Eintrag in Listen unterzeichnet werden. Bei bundesweit 50.000 Unterschriften wird ein sogenanntes Quorum erreicht.

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